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Präqualifizierung für Lieferungen & Leistungen (PQ-VOL)

WAS IST DIE PRÄQUALIFIZIERUNG VOL BZW. PQ-VOL? - EINE DEFINITION

Die Abkürzung "PQ-VOL" steht für die Präqualifikation oder Präqualifizierung von Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Es geht zurück auf die früher in diesem Bereich geltende Vergabeordnung für Leistungen (VOL), die durch die Vergabeverordnung (VgV) für öffentliche Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte bzw. durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte abgelöst wurde.

Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen wollen, können durch eine Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) ihre Eignung gemäß § 122 GWB, § 48 VgV bzw. § 35 UVgO und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen. Geführt wird das Verzeichnis vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen (mitunter noch als VOL-Bereich bezeichnet) gibt es seit 2009 ein bundeseinheitliches Präqualifizierungssystem:

Zunächst die „Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“, die durch das AVPQ ersetzt wurde. Das AVPQ erfasst alle Unternehmen, die von den PQ-Stellen, den Auftragsberatungsstellen oder den Industrie- und Handelskammern (IHK), auf ihre Eignung für öffentliche Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich überprüft worden sind. Diese Unternehmen können in der Datenbank über Suchkriterien wie Name, Sitz, Branchencode etc. gefunden werden. Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis muss von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden.

Der Unterschied zu den Unternehmer- und Lieferantenverzeichnissen (ULV) der Bundesländer ist, dass die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich über die Landesgrenzen hinweg genutzt werden soll. Für eine Registrierung werden von den Stellen verschiedene Preise erhoben.

WELCHE VORTEILE HAT DIE PQ-VOL?

Bietern und Bewerbern garantiert die Eintragung in das AVPQ die rechtssichere Position der Eignungsvermutung. Sie sparen durch die Präqualifizierung erheblich Zeit und Kosten.

Der große Vorteil von in der PQ-Liste eingetragenen Unternehmen, die über ein PQ-VOL-Zertifikat verfügen, besteht darin, dass der Aufwand für die Beteiligung präqualifizierter Unternehmen an Ausschreibungen reduziert wird, weil eine einmal festgestellte Eignung für diverse Auftragsbewerbungen verwendet werden kann.

Die Eintragung in einer Präqualifikationsdatenbank demonstriert Seriosität - präqualifizierte Bieter gelten als qualifizierte und zuverlässige Unternehmen. Die Verwaltung der Eignungsnachweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird für die Bieter effizienter. Die Wahrscheinlichkeit, einen Eignungsnachweis bei Angebotsabgabe fälschlicherweise nicht einzureichen und vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, sinkt.

Öffentliche Auftraggeber können sicher sein, dass die Überprüfung seriös erfolgte und dass gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen. Nachweise, Dokumente und Erklärungen eingetragener Unternehmen und Freiberufler können mittels einer Zugangs-PIN eingesehen werden.

Die Eignungsnachweise sind immer aktuell, so dass Vergabestellen diese bei der Eignungsprüfung zugrunde legen können. Vergabestellen können das APQV aber auch als Datenbank nutzen, um etwa für Verhandlungsvergaben bzw. Freihändige Vergaben oder Beschränkte Ausschreibungen geeignete Unternehmen zu recherchieren und bzgl. einer Angebotsabgabe zu kontaktieren. Es gibt in den Datenbanken die Möglichkeit, Unternehmen nach Tätigkeit und Sitz zu suchen. Die Präqualifikation entlastet damit auch die öffentlichen Auftraggeber vom Aufwand der in jedem Vergabeverfahren, wie der Öffentlichen Ausschreibung, obligatorischen Eignungsprüfung im Einzelfall.

Auch werden ggf. bestehende illegale Praktiken einer besseren Kontrolle unterzogen. Schließlich sichert die Präqualifikation wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung der Unternehmen die Chancengleichheit der Bieter und gewährleistet eine transparente Eignungsprüfung.

WAS MUSS ICH FÜR DIE PQ-VOL ERFÜLLEN? (PFLICHTDOKUMENTE)

Die benötigten Dokumente und den jeweiligen Ablauf des Verfahrens erfahren Sie über die Internetseite der jeweiligen Qualifizierungsstelle. Wer der richtige Ansprechpartner ist, bestimmt sich nach dem Bundesland des Sitzes des Unternehmens.

Unternehmen können zum Beispiel aufgefordert werden, ihren Liefer- und Leistungsumfang in Form des CPV-Codes anzugeben. Der CPV-Code ist ein EU-weit einheitliches Vokabular zur Identifizierung von Arbeiten, Gewerken und Dienstleistungen.

Auch ist eine Referenzliste vorzulegen, der Gesamtumsatz und Anzahl der Beschäftigten anzugeben sowie Eigenerklärungen, zum Beispiel zu schweren Verfehlungen oder zur Insolvenz u. ä. einzureichen.

WIE LÄUFT DAS PQ-VOL VERFAHREN AB?

Über die Website des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen der IHK-Organisation können Unternehmen den Antrag auf Aufnahme ins Verzeichnis stellen und über die öffentlichen Auftraggeber prüfen, ob Unternehmen präqualifiziert sind.

Alle Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie Freiberufler können einen Antrag stellen. Reine Bauunternehmen sind jedoch ausgeschlossen. Für sie gibt es im Anwendungsbereich der VOB ein eigenes Präqualifikationssystem, die Präqualifikation Bau (PQ-VOB).

Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen:

  • Auf der ersten Stufe legen die Unternehmer der für sie zuständigen Präqualifizierungsstelle bestimmte Unterlagen einmal jährlich zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung vor.
  • Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die Eintragung in das APQV, auf der zweiten Stufe, die nach einer abschließenden Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird.

Wenn das Unternehmen die Anforderungen erfüllt, erhält es nach der Überprüfung durch die Qualifizierungsstelle ein Zertifikat und eine Zertifikatsnummer (PQ-Nummer). Präqualifizierte Unternehmen müssen diese Kenn-Nummer dann in dem Vergabeverfahren vorlegen.

Für die öffentlichen Auftraggeber gilt dann die Eignungsvermutung. Das heißt, die Vergabestelle darf nur in besonderen Ausnahmefällen die Eignung anzweifeln und eine Nachweisführung verlangen. Das gilt sowohl für deutschland- als auch europaweite Vergabeverfahren.

WELCHE PRÄQUALIFIZIERUNGSSTELLEN FÜR LIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN GIBT ES?

Präqualifizierungsstellen oder PQ-Stellen sind die Industrie- und Handelskammern oder die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen. Wer der richtige Ansprechpartner ist, bestimmt sich nach dem Bundesland des Sitzes des Unternehmens.

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