Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) bilden den Teil C der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB). Sie regeln, wie bestimmte Bauleistungen durch die verschiedenen Gewerke auszuführen und abzurechnen sind, und werden auch als DIN-Normen herausgegeben. Die ATV dienen somit als technische Referenz für die Vergabe von Bauleistungen.