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Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

WAS IST DAS AMTLICHE VERZEICHNIS PRÄQUALIFZIERTER UNTERNEHMEN? – EINE DEFINITION

AVPQ ist die Abkürzung für das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In dem Register sind Unternehmen zu finden, die gegenüber öffentlichen Auftraggebern ihre Eignung nachweisen. Sie nehmen dadurch eine rechtssichere Position ein, die Ihr Angebot bei der Vergabestelle stärkt. Sobald die Unternehmen im Verzeichnis eingetragen sind, liegt eine Eignungsvermutung vor, die von öffentlichen Stellen anerkannt werden muss. Dies wird im § 48 Abs. 8 VgV festgelegt. Das AVPQ hat 2018 die PQ-VOL abgelöst.

WER KANN SICH IM AVPQ EINTRAGEN LASSEN?

Das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen ist für Liefer- und Dienstleistungsunternehmen vorgesehen, aber auch für freiberuflich Tätige und Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer- oder Dienstleistungsausschreibungen bewerben möchten. Bauunternehmen mit Aufträgen ausschließlich im Bausektor können sich jedoch nicht eintragen lassen.

Um im AVPQ einen Eintrag zu erhalten, muss ein Antragsformular sowie der Mantelbogen ausgefüllt werden. Beide werden bei der entsprechenden Stelle eingereicht. Die Zuständigkeit ist dezentral geregelt, weshalb es in jedem Bundesland unterschiedliche, zuständige Stellen gibt. Oft ist eine Niederlassung der IHK zu kontaktieren. Der Antrag kann online oder auch postalisch eingereicht werden. Die Qualifizierung für den Eintrag erfolgt zweistufig durch eine Vorprüfung und eine anschließende Eintragsprüfung.

WELCHE INFORMATIONEN SIND IM AVPQ HINTERLEGT?

Im Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich wird eine Vielzahl an Informationen hinterlegt, die Unternehmen eine Qualifizierung bescheinigen. Dabei wird zwischen obligatorischen Informationen, die zwingend gemacht werden müssen, und Informationen, die freiwillig gemacht werden, unterschieden.

Obligatorisch:

  • Handelsregistereintrag
  • Gewerbeerlaubnis
  • Gewerbeanmeldung
  • Mitgliedsbescheinigung bei der IHK
  • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Optional:

  • Zertifikate über Qualitätssicherungsverfahren
  • Zertifikate zum Umweltmanagement
  • Berufszulassung
  • Nachweis zur beruflichen Befähigung
  • Studien- und Ausbildungsnachweise

WAS FÜHRT ZUM AUSSCHLUSS VOM AMTLICHEN VERZEICHNIS PRÄQUALIFZIERTER UNTERNEHMEN?

Zum Ausschluss vom Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich führt zum Beispiel das vorsätzliche Einreichen von falschen Eignungsnachweisen, das verspätete Einreichen der Eignungsnachweise, die Nichtentrichtung der für die Antragsstellung notwendigen Zahlung. Außerdem kann es sein, dass Unternehmen sich nicht präqualifizieren oder aufgrund von schwerwiegenden Verfehlungen nicht eingetragen werden können. Erfolgt eine Ablehnung, kann erst nach einer 24-monatigen Frist eine neue Eintragung eingereicht werden

WELCHE VORTEILE HAT DER EINTRAG IM AVPQ?

Das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile in Hinblick auf die Stärkung ihrer Angebote bei Vergabestellen. Dokumente und Erklärungen über die Qualifikation des Unternehmens sind im AVPQ hinterlegt und können über eine Zertifikatsnummer vom öffentlichen Auftraggeber jederzeit eingesehen werden. Nur geeignete und qualifizierte Unternehmen sind im Register eingetragen und als Bieter attraktiver.

Sollte die Gültigkeit der Nachweise ablaufen, nimmt die Präqualifizierungsstelle Kontakt mit den Unternehmen auf, wenn die Gültigkeit ihrer Zertifikate abläuft. Durch die frühzeitige Einreichung von Zertifikaten etc. kann verhindert werden, dass bei einem Angebot einzelne Nachweise fehlen und das Angebot damit nicht mehr vollständig und im Sinne des Vergabeverfahrens damit ungültig wird. Zeit und Kosten werden durch bereits vororganisierte Dokumente gespart.

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