Neu beim DTAD? Jetzt registrieren
Unverbindlich testen
Neu beim DTAD? Jetzt registrieren

Aufklärungsverhandlungen

Bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens besteht ein Verhandlungsverbot zwischen Auftraggeber und Bieter. Aufklärungsgespräche dürfen dennoch geführt werden. Dabei können die Eignung des Bieters, das Angebot selbst, Änderungsvorschläge und Nebenangebote, die Art der Durchführung, die Angemessenheit der Preise, aber auch Ursprungsorte und Bezugsquellen von Stoffen und Bauteilen thematisiert werden.

DIE DTAD PLATTFORMFÜR IHREN VORSPRUNG IM VERTRIEB

  • Aktuell: Täglich relevante Leads und Ausschreibungen erhalten
  • Datenbasiert: Von Marktanalysen und Akquise-Prognosen profitieren
  • Praktisch: Aktuelle Kontaktdaten und Textvorlagen nutzen
  • Strukturiert: Sales-Prozesse mit wenigen Klicks optimieren
a group of people smiling men

Wir sind gern persönlich für Sie da

Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen