Bewerbungsbedingungen (nach VOB und unterhalb des Schwellenwertes)
Für eine erfolgreiche Ausschreibungsteilnahme sind einige Bedingungen – vor allem jedoch die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbedingungen – zu erfüllen. Im Wesentlichen sind dies folgende:
- Unklarheiten aus Sicht des Bewerbers müssen dem Auftraggeber unverzüglich bekanntgegeben werden - per Post, E - Mail oder Fax
- Wer sich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung wie z.B. einer Preisabsprache beteiligt, wird ausgeschlossen – auf Verlangen hat der Bieter über seine Verbindung zu anderen Unternehmen Auskunft zu geben
- Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen
- Die Vordrucke des Auftraggebers sind zu verwenden und an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben
- Das Angebot muss vollständig sein
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht und etwaige Änderungen zweifelsfrei sein - die Vergabeunterlagen dürfen dabei nicht verändert werden - Mischkalkulationen sind ausgeschlossen
- Preise sind ohne Umsatzsteuer und in Euro, Bruchteile in vollen Centwerten anzugeben
- Skonto ist unzulässig, Rabatt darf nur in Prozent auf die Abrechnungssumme gewährt werden – andernfalls wird dieser beim Angebotsvergleich nicht berücksichtigt
- Die Eignung des Bieters muss gewährleistet sein
Weitere Bedingungen gelten für Nebenangebote, Bietergemeinschaften und für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen von Subunternehmern erbringen zu lassen.