Kartellvergaberecht
Das Kartellvergaberecht findet bei der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der europäischen Schwellenwerte Anwendung. Es dient der Vorbeugung des Missbrauchs von Marktmacht sowie unzulässiger Abreden. Auf nationaler Ebene ist das Kartellvergaberecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt.