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Nachhaltige Beschaffung

WAS BEDEUTET NACHHALTIGE BESCHAFFUNG? – EINE DEFINITION

In Zeiten von Klimaveränderung, Globalisierung und demografischem Wandel zählt es zu den primären Aufgaben öffentlicher Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien in das Vergabeverfahren zu integrieren. Unter einer nachhaltigen Beschaffung versteht man einen Beschaffungsprozess, der sich nicht ausschließlich an monetären Aspekten orientiert, sondern im Speziellen soziale und ökologische Punkte einfließen lässt. Seit der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 können öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeit als Kriterium im Vergabeverfahren berücksichtigen. Dabei müssen auch die durch Produktion, Dienstleistungsaufträge oder Bauaufträge verursachten Auswirkungen auf alle sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereiche beachtet werden. Ob ein Prozess nachhaltig ist oder nicht, wird oft erst durch eine langfriste Analyse deutlich.

WELCHE ROLLE SPIELT CSR BEI DER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNG?

Corporate Social Responsibility (CSR) zahlt konkret auf die Nachhaltige Beschaffung ein. Es handelt sich um ein ethisches Konzept, bei dem davon ausgegangen wird, das Firmen in Bezug auf Umwelt und Gesellschaft Verantwortung übernehmen müssen. Unternehmerisches Handeln wird hinterfragt und es werden Rückschlüsse für aktive Maßnahmen in der Firma gezogen. CSR hat drei Dimensionen: eine ökologische, eine ökonomische und eine soziale. Die Umsetzung von CSR basiert auf Freiwilligkeit.

WO IST DIE NACHHALTIGE BESCHAFFUNG GEREGELT?

Unterschiedliche Gesetzgebungen befassen sich mit der Nachhaltigen Beschaffung in Vergabeverfahren. Zwei Paragraphen sind dabei zentral:

  • 127 Abs. 1 GWB: Darin ist festgelegt, dass eine Preis-Leistungs-Ermittlung bei der Vergabe neben qualitativen auch ökologische und soziale Aspekte einbeziehen kann.
  • 97 Abs. 3 GWB: Das Gesetz, welches die Wettbewerbsbeschränkung regelt, führt in Punkt drei an, dass sowohl soziale als auch umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden sollen. Damit wird die Grundlage geschaffen, Nachhaltigkeit umsetzen zu können.

Die Vergabeverordnung (VgV) untermauert diese Regelungen durch zusätzliche kleinteiligere Vorgaben wie in § 67 der VgV. Dort ist geregelt, dass öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Liefer- oder Dienstleistungen den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz angemessen berücksichtigen sollen. Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sind ebenfalls Energieverbrauch und Umweltauswirkungen zu betrachten, entweder durch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung oder durch Berücksichtigung von Zuschlagskriterien (vgl. § 68 VgV).

WELCHE VORTEILE HAT DIE NACHHALTIGE BESCHAFFUNG?

Eine nachhaltige Beschaffung wird nicht nur den aktuellen Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel gerecht, sondern hat auch weitere Vorteile, die sich für öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen ergeben. Es ist bspw. zu beobachten, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten kontinuierlich ansteigt und sich der Markt erweitert. Eine Konzentration auf Nachhaltigkeit kann daher Wettbewerbsvorteile schaffen. Investoren tätigen so genannte „Green Investments“ die explizit auf Firmen abzielen, die eine nachhaltigen Firmenpolitik vertreten.

Nachhaltigkeit ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Firmen, die sich darauf konzentrieren, erreichen eine höhere Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Da die Produkte häufig langlebiger sind, wird auch eine beständigere Wirtschaftlichkeit erreicht und es werden Ressourcen gespart. Auch monetäre Vergünstigungen können erzielt werden, z. B. durch die geringeren Entsorgungskosten von umweltfreundlichen Produkten.

Gleichzeitig übernehmen nachhaltige Firmen eine Vorbildfunktion, die eine positive Wirkung auf das Image haben kann und den aktuellen Erwartungen der Kund:innen entspricht.

WORAN ERKENNT DIE VERGABEABTEILUNG EIN NACHHALTIGES PRODUKT?

Zentral von Bedeutung für das Gelingen einer nachhaltigen Beschaffung ist die Vergabeabteilung. Diese sollte in der Lage sein, nachhaltige Produkte zu erkennen und diese bei der Vergabe einzubeziehen. Um das zu erreichen, können Schulungen gegeben oder Checklisten über Nachhaltigkeit eingeführt werden. Zu den relevanten Punkten zählen u. a.:

  • Die Produkte sind aus recycelten Materialien.
  • Das Produkt kann mehrfach verwendet werden (Einweg / Mehrweg).
  • Das Produkt ist langlebig und leicht zu reparieren.
  • Das Produkt ist verpackungsarm.
  • Das Produkt enthält keine oder kaum Schwermetalle und Lösungsmittel.
  • Bei der Entsorgung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Die Folgekosten in Bezug auf Energie, Ressourcen etc. sind gering.

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