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Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)

WAS IST DAS UNTERNEHMER- UND LIEFERANTENVERZEICHNIS (ULV)? - EINE DEFINITION

In Unternehmer- und Lieferantenverzeichnissen (ULV), kurz auch: Unternehmerverzeichnis oder Unternehmensverzeichnis, halten Vergabestellen eine Liste geeigneter, also leistungsfähiger, fachkundiger, gesetzestreuer sowie verlässlicher und effektiver Anbieter bestimmter Branchen vor.

Aus diesen eigens bei ihnen geführten Lieferantenverzeichnissen wählen Vergabestellen eine festgesetzte Anzahl Unternehmen aus, die für die auszuschreibende Leistung in Frage kommen, um diese zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

ULV werden vor allem von größeren Vergabestellen für Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge genutzt, in denen kein Teilnahmewettbewerb nach einer öffentlichen Bekanntmachung durchgeführt wird, sondern die potentiellen Auftragnehmer für die Auftragsvergabe direkt angesprochen werden.

Vergabeverfahren, die keinen Teilnahmewettbewerb vorsehen, können unterhalb der EU-Schwellenwerte beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben oder freihändige Vergabeverfahren sein. Bei diesen Verfahren werden (regelmäßig mindestens drei) potenzielle Anbieter direkt kontaktiert, wozu die Vergabestelle dann auf das ULV zurückgreifen kann.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte kann in Verhandlungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen auf einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb verzichtet werden.

WELCHE VORTEILE HAT EIN ULV FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER?

ULV erfüllen eine wichtige Funktion als oder neben den Datenbanken (PQ Bau und PQ VOL/A), die Auftraggeber und Unternehmen für die Präqualifizierung nutzen können. Die - häufig elektronisch geführten - Verzeichnisse können den allgemeinen Bürokratieaufwand für Auftraggeber und Unternehmen reduzieren und den Prüfungsprozess optimieren.

Für öffentliche Auftraggeber ist ein ULV ein Instrument für eine effektive und qualitative Beschaffung, da eine ULV-Auskunft ihre Recherchemöglichkeit bei der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens erleichtert.

Die Vergabestellen können über das ULV auf bewährte Unternehmen zurückgreifen. Das vermindert den Aufwand und verspricht, besonders gute Angebote bzw. Leistungserbringer zu erhalten. Wenn sie auf Unternehmen aus dem ULV zurückgreifen, haben sie damit die Gewissheit, dass es sich um bewährte Unternehmen handelt, deren Eignungsnachweise geprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Auch können öffentliche Auftraggeber so leichter Unternehmen aus der Region ihres jeweiligen Standortes finden und so ggf. auch die lokale Wirtschaft fördern.

Häufig ist ein ULV mit den von den Unternehmen dargestellten Leistungsangeboten nach CPV-Code und entsprechend der Verzeichnisse zulassungspflichtiger, zulassungsfreier und handwerksähnlicher Gewerbe nach der Handwerksordnung auch aussagefähiger und aktueller, als die Mehrheit der Branchenbücher.

WELCHE VORTEILE HAT EIN ULV FÜR UNTERNEHMEN?

Ein Unternehmer- und Leistungsverzeichnis bietet auch für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen wollen, immense Vorteile.

Zur Prüfung der unternehmensbezogenen Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sind öffentliche Auftraggeber gehalten, regelmäßig diverse Unterlagen und Nachweise zum Beleg der Eignung von den Unternehmen zu fordern. Unternehmen müssen daher bei jeder Bewerbung verschiedene Dokumente und amtliche Nachweise aktuell beschaffen und vollständig einreichen. Der Nachweis ihrer Eignung für einen konkreten Auftrag in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand führt bei den Unternehmen regelmäßig zu einem beträchtlichen Aufwand, um die nötigen Nachweise und Unterlagen, wie Referenzen, Handelsregisterauszüge, Bescheinigungen vom Finanzamt etc., zusammenzutragen.

Der Eintrag im ULV und die damit einhergehende Zertifizierung erspart den "zertifizierten" bzw. "präqualifizierten" Unternehmen einen großen Teil dieses Aufwands. Für die Aufnahme in das ULV geprüfte Unternehmen erhalten ein Zertifikat, mit dem sie bei öffentlichen Auftragsvergaben unbürokratisch ihre Eignung nachweisen können. Ein ULV-Zertifikat erhöhrt die Chance für die Unternehmen im Wettbewerb.

VON WEM WIRD DAS ULV GEFÜHRT?

ULV werden häufig von größeren öffentlichen Auftraggebern geführt, die regelmäßig Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge durchführen müssen. Das können zum Beispiel Behörden eines Bundeslandes oder auch eine Stadt sein. Prominentes Beispiel ist das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin. Ein Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis wird zum Beispiel auch von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg geführt.

WO WIRD DAS ULV BERLIN GEFÜHRT?

Das Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis wird bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin geführt. Das ULV enthält Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes sowie Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen bzw. von freiberuflich Tätigen.

Die Eintragung der Unternehmen bzw. die Zuordnung zu den einzelnen Gewerken / Tätigkeiten erfolgt nach Überprüfung der fachlichen Eignung. Im ULV Berlin sind Unternehmen eingetragen, die ihre Eignung im Rahmen der Präqualifikation nachgewiesen haben und für die eine Eignungsvermutung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besteht. Über die Eintragung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die alle relevanten Informationen enthält.

WAS STEHT IM ULV?

Zum Inhalt des ULV gehören neben den Kontaktdaten des jeweiligen Unternehmens und einer ULV-Registriernummer, regelmäßig ein Leistungsprofil mit entsprechendem CPV-Code, der Gültigkeitszeitraum der Bescheinigung sowie der Umfang der geprüften Unterlagen.

WAS MUSS MAN TUN, UM IN EIN ULV AUFGENOMMEN ZU WERDEN?

Für die Aufnahme in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis einer Behörde ist in der Regel ein schriftlicher Antrag bei der entsprechenden Vergabestelle notwendig.

Zusätzliche Eintragungsvoraussetzung ist regelmäßig die Vorlage bestimmter Unterlagen und Nachweise hinsichtlich der Eignung des Anbieters. Die Aufnahme in die jeweiligen ULV erfolgt nach der Prüfung der Eignung des jeweiligen Betriebs, also der technischen und beruflichen sowie wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.

Mit ihrem Antrag auf Aufnahme in das ULV müssen interessierte Unternehmen daher regelmäßig auch aussagekräftige Unterlagen zum Beleg ihrer Eignung vorlegen. Häufig müssen die Eintragungen regelmäßig (jährlich) aktualisiert werden. Aus Gründen der Qualitätskontrolle verlangen viele Vergabestellen, dass die bereits in dem ULV geführte Unternehmen einmal jährlich hinsichtlich der jeweiligen (Eignungs-)Kriterien überprüft werden.

WELCHE EIGNUNGSNACHWEISE WERDEN ZUR AUFNAHME IN EIN ULV ÜBERPRÜFT?

Bei den geprüften Unterlagen und Nachweise zum Beleg der Eignung eines Unterennehmens kann es um sämtliche aktuellen Dokumente gehen, die zum Beleg der Eignung durch die Unternehmen von den Auftraggebern verlangt werden können. Bei den Einzelnachweisen kann es sich zum Beispiel um folgende Unterlagen handeln:

  • aktueller Nachweis Berufs- oder Handelsregister,
  • Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt,
  • Eigenerklärung zur Insolvenz / Liquidation,
  • Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
  • Bescheinigung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
  • Nachweis oder Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
  • Erklärung zu den Leistungsbereichen durch Angabe der zutreffenden CPV-Codes,
  • Bescheinigung der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung,
  • Referenzliste zu ausgeführten Leistungen sowie
  • Angaben zu Umsatz und Anzahl der Beschäftigten.

WIE NUTZT MAN DEN ULV-EINTRAG IN ÖFFENTLICHEN VERGABEVERFAHREN?

Mit der Aufnahme in das jeweilige ULV ist das Unternehmen „zertifiziert“. Hierüber erhält das Unternehmen nach erfolgreicher Prüfung der beigebrachten Unterlagen ein Zertifikat über die erfolgte Eintragung in das ULV in Papier- bzw. digitaler Form mit elektronischer Signatur zur Vorlage bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben. Das Zertifikat in elektronischer Form erleichtert die Abgabe elektronischer Angebote.

Das Zertifikat enthält regelmäßig die folgenden Angaben und Informationen:

  • ULV-Registriernummer,
  • Leistungsprofil mit entsprechendem CPV-Code,
  • Gültigkeitszeitraum der Bescheinigung,
  • Umfang der geprüften Unterlagen.

Bei Ausschreibungen ist in dem Angebot lediglich die die ULV-Registrierungsnummer anzugeben. Mit den Zertifikatsnummern des Unternehmens ist der öffentliche Auftraggeber in der Lage, sich die eingereichten Einzelnachweise des Unternehmens anzuschauen.

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