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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines, Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

(1) Die DTAD GmbH (im Folgenden der „DTAD"), Waldemarstr. 33 a, 10999 Berlin, betreibt über das Internet die Online-Applikation „DTAD“ und weitere Plattformen sowie damit verbundene Dienstleistungen und Serviceangebote (im Folgenden: „Online-Applikation“). Sämtliche Leistungen des DTAD werden auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) bereitgestellt.

(2) Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und / oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch DTAD schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt.

(3) Der DTAD recherchiert u. a. gewerbliche, private und öffentliche Aufträge bzw. Ausschreibungen sowie Projektinformationen zu geplanten Bauvorhaben (im Folgenden: „Auftragsinformationen“) und stellt diese im Rahmen der Online-Applikation bereit.

(4) Der DTAD recherchiert und sammelt die Auftragsinformationen Dritter über die Online-Applikation nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Der DTAD ist jedoch weder für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Auftragsinformationen verantwortlich, noch trägt der DTAD eine Projekt- oder Erfolgsverantwortung für die in den Auftragsinformationen dargestellten Projekte. Dies gilt nicht, wenn und soweit der DTAD selbst im Einzelfall Änderungen bzw. Anpassungen der Auftragsinformationen vorgenommen hat (vgl. § 3 Abs. 10 dieser AGB). Eine exakte Beschreibung der Auftragsinformationen und zugehörigen Dokumente und Informationen ist den Beschreibungen der Auftragsinformationen auf den Internetseiten zu entnehmen.

§ 2 Nutzer als Auftragnehmer und Auftraggeber

Der DTAD unterscheidet registrierte Nutzer in Auftragnehmer und Auftraggeber, wobei diese AGB für beide Nutzergruppen gleichermaßen gelten.

(1) Für eine Registrierung und als Vertragspartner des DTAD sind ausschließlich Nutzer als Unternehmer zugelassen, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB). Der DTAD behält sich vor, die Unternehmereigenschaft durch geeignete Unterlagen (z. B. Gewerbeschein etc.) zu prüfen.

(2) Auftragnehmer sind Nutzer, die über die Online-Applikation Zugang zu Auftragsinformationen bekommen.

(3) Als Auftraggeber gelten Nutzer, die ihren Bedarf an Auftragsinformationen oder Dienstleistungen über die Online-Applikation ausschreiben, um von Auftragnehmern qualifizierte Angebote oder Informationen zu erhalten. Der DTAD stellt den Auftraggebern über die Online-Applikation einen kostenlosen Ausschreibungsservice für alle Dienstleistungen und Auftragsinformationen rund um den geschäftlichen Alltag unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

a. Auftraggeber einer Dienstleistung oder eines Produktes schreiben ihren Bedarf durch das Ausfüllen von dafür vorgesehenen Online-Formularen aus.

b. Anfragen dürfen nur in der Absicht zum Abschluss von Verträgen aufgegeben werden.

c. Der DTAD behält sich das Recht vor, unvollständige bzw. fehlerhafte Auftragsinformationen zu löschen oder eigenständig zu ergänzen oder so umzuformulieren, dass eine möglichst breite Zahl von Interessenten auf die Auftragsinformation aufmerksam gemacht wird.

d. Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf eine nachträgliche Änderung der von ihm eingestellten Auftragsinformation.

e. Die Online-Applikation leitet eingegangene Auftragsinformationen an in den entsprechenden Kategorien registrierte Auftragnehmer mit den Kontaktdaten des Auftraggebers weiter. Ein Anspruch auf Weiterleitung besteht nicht.

§ 3 Registrierung, Testzugang, Vertragsschluss, Umfang und Art der Auftragsinformationen

(1) Zur Nutzung der Online-Applikation ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Diese ist für den Nutzer unentgeltlich.

(2) Der Nutzer gibt bei der Registrierung die erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und richtig an. Er verpflichtet sich, dem DTAD etwaige eintretenden Änderungen in den Anmeldungsdaten unverzüglich mitzuteilen.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zum Portal. Der DTAD behält sich vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen falscher Angaben bei der Anmeldung, jederzeit zu verweigern oder fristlos zu widerrufen.

(4) Nach der Registrierung sind die Auftragsinformationen in begrenztem Umfang nach Maßgabe des nächsten Absatzes zunächst unentgeltlich einsehbar (Testzugang). Die volle Einsichtnahme ist kostenpflichtig.

(5) Der DTAD behält sich vor, dem registrierten Nutzer die Möglichkeit zu geben, vor Abschluss eines Vertrages die Online-Applikation kostenlos und unverbindlich zu testen (Testzugang). Ein Anspruch auf einen Testzugang besteht jedoch auch bei erfolgter Registrierung nicht. Der Testzugang hat die bei der Registrierung angegebene Laufzeit. Der Testzugang endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass er gekündigt werden müsste.

(6) Die Darstellung der Angebote auf den Internetseiten oder im Portal stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Willensbekundung durch den Nutzer.

(7) Ein Vertrag kommt in der Regel durch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem DTAD und dem Nutzer zustande. Ein Vertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass der Nutzer die Leistungen des DTAD nach Ablauf des Testzugangs aktiv nutzt und der DTAD die Leistungen freischaltet.

(8) Der DTAD unterbreitet dem Nutzer anhand der von ihm angegebenen Informationen ein bedarfsgerechtes Angebot (Bestellformular). Die von dem Nutzer in dem Bestellformular zu ergänzenden Angaben müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Der Nutzer nimmt das Angebot an, indem er dem DTAD das Bestellformular zukommen lässt. Mit Abgabe des Bestellformulars bestätigt der Nutzer sein Einverständnis mit den vorliegenden AGB sowie der Datenschutzerklärung. Die Annahme des Angebots kann der Nutzer innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots erklären; so lange ist der DTAD an das Angebot gebunden. Die Annahme kann durch einfachen Brief, per E-Mail, per Fax oder durch Inanspruchnahme der Leistung erfolgen. Der DTAD richtet dem Nutzer nach Zugang des Bestellformulars seinen individuellen Account ein.

(9) Der Umfang und die Art der für den Nutzer zur Verfügung gestellten Auftragsinformationen ergeben sich aus dem Angebot vom DTAD oder dem Auftrag und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Angaben und Spezifikationen in öffentlichen Äußerungen des DTAD, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben der Leistungen vom DTAD.

(10) Der DTAD behält sich vor, im Rahmen der Auftragsinformationen technische, inhaltliche oder gestalterische Anpassungen der Beschreibungen und Angaben im Einzelfall vorzunehmen, insbesondere soweit diese aus gesetzlichen oder tatsächlichen (z. B. nach Änderung der Ausschreibung oder des Auftrags durch den Bauträger etc.) Gründen erforderlich sind. Sind diese Abweichungen für den Nutzer nicht zumutbar, hat der Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 4 Kundenaccount, Zugangsdaten, Sperrung des Accounts

(1) Nach der Registrierung richtet der DTAD dem Nutzer einen Kundenaccount ein und teilt ihm die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mit (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten“ genannt). Der Nutzer ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich.

(2) Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass innerhalb seines Unternehmens nur vertretungsberechtigte Mitarbeiter Zugriff zu den Zugangsdaten erhalten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der DTAD hat schriftlich oder in elektronischer Form zugestimmt. Der Nutzer klärt die vertretungsberechtigten Mitarbeiter über die in dieser Ziffer vorgesehenen Geheimhaltungspflichten auf. Dem Nutzer ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Nutzers die Leistungen des DTAD in Anspruch zu nehmen und ggf. weitere kostenpflichtige Leistungen zu bestellen. Stellt der Nutzer fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung seiner Zugangsdaten verpflichtet, oder er teilt, falls ihm dies nicht möglich ist, dem DTAD diesen Umstand unverzüglich mit.

(3) Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Nutzers, insbesondere wenn dieser durch den Nutzer angezeigt wurde, ist der DTAD zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Der DTAD informiert den Kunden über die Sperrung unverzüglich.

(4) Dem DTAD bleibt es vorbehalten, den Nutzer bei schuldhaften schwerwiegenden Verstößen gegen Pflichten des Nutzers aus dem Vertrag oder nach diesen AGB zeitweilig oder dauerhaft von der Nutzung des Portals auszuschließen. Ein schwerwiegender Verstoß liegt unter anderem dann vor, wenn der Nutzer mit einer Vergütung von insgesamt mehr als 100 EUR in Verzug ist, wenn er die Auftragsinformationen missbräuchlich nutzt (vgl. § 7 Abs. 3 der AGB) oder wenn er unwahre Angaben bei der Registrierung oder in dem Bestellformular gemacht hat (vgl. § 3 Abs. 2 und 8 der AGB).

 

§ 5 Systemverfügbarkeit, Meldung von Mängeln oder Störungen

(1) Die Verfügbarkeit des Systems beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel innerhalb der Einflusssphäre vom DTAD. Die Umstände, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Instandhaltung, der Wartung zur Optimierung und Leistungssteigerung sowie durch Störungsbeseitigung von nicht durch den DTAD zu vertretenen Störungen und durch Ausfälle auf Grund höherer Gewalt entstehen, fallen nicht unter das Gebot der Verfügbarkeitsabsicherung, so dass ein dadurch begründeter Ausfall vom Nutzer hingenommen werden muss.

(2) Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:

Verfügbarkeit in Prozent = 100 - 1 (Ausfallzeit × 100) / (Betriebszeit in Stunden pro Jahr)

(3) Störungen der Systemverfügbarkeit oder Mängel in der Darstellung der Auftragsinformationen meldet der Nutzer dem DTAD unverzüglich nach Bekanntwerden in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen per E-Mail an kundenservice@dtad.com. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verwendet der Nutzer für die Störungsmeldung die dafür vorgesehenen Formulare und Verfahren des DTAD. Vor einer Störungsmeldung hat der Nutzer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob der Grund der Störung in seinem Verantwortungsbereich liegt (etwa wegen Mängeln an der eigenen Hard- oder Software, Störungen in der Internetverbindung etc.). Der DTAD wird die Störungen während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, ausschließlich gesetzlicher Feiertag nach Feiertagsgesetz Berlin, 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr) entgegennehmen und unverzüglich bearbeiten.

§ 6 Leistungsumfang

(1) Der DTAD bietet Nutzern als Auftragnehmern den kostenpflichtigen Zugang u. a. zu Auftragsinformationen von gewerblichen, privaten und öffentlichen Auftraggebern sowie Projektinformationen zu geplanten Bauvorhaben an. Darüber hinaus unterstützt der DTAD Nutzer als Auftragnehmer durch Schulungen aller Art, Unterlagen-Services und weitere Dienste bei der Akquise.

a. Der Zugang zu Auftragsinformationen wird in der Regel durch den Abschluss eines gesonderten Abonnementvertrages bereitgestellt, mit dem der Nutzer die Auftragsinformationen über einen bestimmten Zeitraum abrufen kann.

b. Der DTAD behält sich vor, die Anzeige vollständiger Dokumente im Rahmen der Auftragsinformationen monatlich zu begrenzen, um Missbrauchsgefahren vorzubeugen.

c. Im Rahmen des Produktes Vergabeunterlagenservice („VU-Service“) fordert der DTAD Ausschreibungsunterlagen im Auftrag des Nutzers bei Auftraggebern an. Der DTAD setzt Nutzer, in deren Auftrag Vergabeunterlagen besorgt wurden, auf die entsprechenden Bieterlisten bei den Auftraggebern und verauslagt die Schutzgebühr mit dem Ziel einer möglichst schnellen und reibungslosen Übergabe der Ausschreibungsunterlagen an den Nutzer als Auftragnehmer. Für Fehler, die im Einflussbereich der Vergabestellen liegen, übernimmt der DTAD keine Gewährleistung und garantiert auch keine erfolgreiche Einholung von Vergabeunterlagen bzw. einen wirtschaftlichen Erfolg bei dem Vergabeverfahren.

(2) Durch die Online-Applikation etwaig vermittelte Verträge zwischen Nutzern als Auftraggebern und Auftragnehmern kommen unmittelbar zwischen den jeweiligen Partnern zustande und werden außerhalb der Online-Applikation geschlossen, erfüllt und abgewickelt. Der DTAD wird kein Vertragspartner der geschlossenen Verträge und übernimmt insoweit keine Gewährleistung oder eine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg bei dem Vergabeverfahren. Dem DTAD steht für seine Vermittlungstätigkeit eine Vergütung zu, die, je nach Vertragsoption, im Vorfeld benannt und vertraglich zwischen dem DTAD und dem Nutzer als Auftragnehmer vereinbart wurde.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der DTAD keine Anpassungen der Online-Applikation an konkrete Bedürfnisse des Nutzers. Der DTAD kann Änderungen und Weiterentwicklungen (Updates, Upgrades) der Online-Applikation jedoch jederzeit vornehmen, soweit diese Änderungen die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht zu Lasten des Nutzers einschränken. Für die nach Datum und Uhrzeit bestimmten Angaben der Services gilt ausschließlich die Systemuhr des DTAD.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) An den Auftragsinformationen, die der DTAD im Rahmen des Vertrages zusammengestellt, erbracht und dem Nutzer als Auftragnehmer übergeben hat, räumt er dem Auftragnehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei dem DTAD. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Urhebervermerke des DTAD unverändert zu lassen.

(3) Die Nutzung der Auftragsinformationen darf nur zum Eigenbedarf erfolgen und unter Verwendung der Auftragsinformationen für konkrete Akquisearbeiten. Dem Nutzer wird insbesondere ohne ausdrückliche Einwilligung des DTAD kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Bearbeitung oder Übersetzung der Auftragsinformationen eingeräumt. Es ist den Nutzern als Auftragnehmern ausdrücklich untersagt, Massendaten aus der Online-Applikation herunterzuladen, weder, um diese an Dritte weiterzugeben noch diese zu statistischen Auswertungen oder dergleichen zu nutzen. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung ist der DTAD befugt, dem Nutzer als Auftragnehmer eingeräumte Rechte zur Nutzung zu entziehen, sobald der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung aufkommt.

(4) Der DTAD kann dem Nutzer als Auftragnehmer eingeräumte Rechte zur Nutzung entziehen, wenn der Nutzer nicht unerheblich und schuldhaft gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (vgl. § 7 Abs. 1 bis 3 der AGB) verstößt. Der DTAD hat dem Nutzer vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Entzug rechtfertigen, kann der DTAD die Rechte auch ohne Fristsetzung entziehen. Der DTAD wird dem Nutzer die Rechte zur Nutzung wieder einräumen, nachdem der Nutzer schriftlich oder in elektronischer Form dargelegt und versichert hat, dass durch seine Nutzung keinerlei Verstöße gegen die Rechte des DTAD mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind. Im Falle der widerrechtlichen Nutzung der Daten durch den Nutzer bleiben etwaige Zahlungs-, Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des DTAD neben der Leistung bestehen.

§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der Online-Applikation für Nutzer als Auftraggeber ist prinzipiell kostenlos.

2) Für Nutzer als Auftragnehmer gelten für Abonnements, zusätzliche Guthaben, Einzelabrufe usw. die Preise zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und sind der bei Vertragsschluss vorliegenden Preisliste zu entnehmen.

(3) Der DTAD ist berechtigt, die regelmäßig wiederkehrenden Entgelte in Dauerschuldverhältnissen (z. B. Entgelte für Abonnements) zum Ausgleich von Kostensteigerungen oder -senkungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Der DTAD wird dem Nutzer die Erhöhung der Vergütung schriftlich oder per E-Mail bekannt geben und begründen. Eine Anpassung der Vergütung gilt nicht für die Zeiträume, für die der Nutzer bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt eine etwaige Erhöhung der Vergütung mehr als 10 % der bisher vereinbarten Vergütung, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Macht der Nutzer von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhte Vergütung berechnet. Eine Erhöhung der Vergütung innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

(4) Kostenpflichtige Dienste im Rahmen der Online-Applikation werden unmittelbar nach Zugang der Rechnung des DTAD zur Zahlung fällig und können mittels Erteilung einer schriftlichen Einzugsermächtigung, durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, falls vorgesehen, per Kreditkarte beglichen werden. Einzelabrufe von Auftragsinformationen außerhalb eines Abonnements werden sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig und unmittelbar durch ein Micropayment-System abgewickelt.

(5) Kostenpflichtige Dienste werden grundsätzlich im Voraus für die jeweilig eingegangene Vertragslaufzeit fällig. Der DTAD ermöglicht Teilzahlungsvereinbarungen in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Intervallen. Kommt der Auftragnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz erfolgloser Mahnung nicht fristgemäß nach, kann der DTAD den Zugang bis zur vollständigen Bezahlung offener Forderungen sperren sowie weitere rechtliche Schritte einleiten. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind sämtliche etwaige Teilzahlungsvereinbarungen nichtig und die gesamte Restforderung wird sofort fällig.

(6) Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Nutzer nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich oder in elektronischer Form widerspricht und der DTAD im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.

(7) Anfallende Reisekosten und -spesen werden nach Aufkommen und gegen Nachweis an den Nutzer ohne Aufschlag oder Pauschalen weiterberechnet. Mitarbeiter des DTAD reisen in der 2. Klasse der Deutsche Bahn AG, fliegen „economy“ und werden in Hotels der Wertigkeit „***superior“ untergebracht, Mitglieder der Geschäftsführung reisen in der 1. Klasse der Deutsche Bahn AG, fliegen „economy“ und werden in Hotels der Wertigkeit „****superior“ untergebracht. Mit dem PKW zurückgelegte Kilometer werden mit 50 Cent pro Kilometer weiterberechnet.

(8) Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

(9) Der DTAD kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Nutzers anfällt.

(10) Bei Zahlungsverzug ist der DTAD berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren in Höhe von netto EUR 5,00 je Mahnung zu erheben. Dabei bleibt dem Nutzer unbenommen, nachzuweisen, dass dem DTAD kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Aufwand entstanden ist. Soweit dem DTAD Kosten aus Rücklastschriften entstehen aus Gründen, welche der DTAD nicht zu vertreten hat, sind diese Kosten vom Nutzer zu erstatten, es sei denn der Auftragnehmer hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder die Kosten wären auch bei der Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet der DTAD hierfür jeweils eine Rücklastschriftgebühr von netto EUR 7,50. Dem Nutzer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem DTAD kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Kündigung einer Registrierung sowie eines Testzugangs kann von beiden Seiten jederzeit fristlos erfolgen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge zu kostenpflichtigen Leistungen mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate.

(3) Die Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist nachweislich schriftlich oder in elektronischer Form (Brief, E-Mail, Fax) zugegangen sein.

(4) Beiden Vertragsparteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für den DTAD insbesondere gegeben:

a. wenn der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen (etwa in den in § 4 Abs. 4 S. 2 dieser AGB genannten Fällen) verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den DTAD abgestellt hat;

b. wenn über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

Mit Vertragsende erlischt das Recht auf Nutzung der Online-Applikation.

(5) Der Nutzer darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DTAD abtreten.

§ 10 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Alle Rechte an der Online-Applikation liegen auf Seiten des DTAD bzw. bei den jeweils auf den Webseiten genannten Betreibergesellschaften. Eine Speicherung und Drittverwertung ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch den DTAD genehmigt, nicht zulässig.

(2) Der DTAD kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine dritte Rechtseinheit übertragen. Der auf Basis dieser AGB und sonstiger Vertragsunterlagen geschlossene Vertrag geht dann auf die dritte Rechtseinheit über und gilt im Verhältnis zwischen der dritten Rechtseinheit und dem Nutzer so weiter, wie er zwischen dem DTAD und dem Nutzer galt.

(3) Die Rechte des Nutzers an der Online-Applikation beschränken sich auf die vertragsgemäße Nutzung der in den AGB beschriebenen und durch die Online-Applikation zur Verfügung gestellten Leistungen des DTAD.

(4) Der Nutzer der Online-Applikation verpflichtet sich,

a. bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten zu verstoßen,

b. keine gewaltverherrlichenden oder pornographischen Inhalte einzustellen,

c. keine Inhalte, die Viren oder andere Programme enthalten, oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzustellen,

d. Auftragsinformationen nur bei ernsthaftem berechtigtem Interesse, insbesondere nicht zu bloßen Testzwecken, einzustellen,

e. keine die Rechte Dritter verletzenden Inhalte, in welcher Form auch immer, zu kommunizieren,

f. erlangte Informationen in Form von Auftragsinformationen oder Angeboten ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen; insbesondere ist eine weitere Verwertung, unabhängig vom Zweck, nicht erlaubt,

g. erlangte Informationen in Form von vollständigen Dokumenten bei öffentlichen Ausschreibungsinformationen, Dokumenten mit Kontaktadressen bei Bauvorhaben sowie Angeboten nicht an andere natürliche und juristische Personen weiterzugeben,

h. erlangte Informationen nicht zu nutzen, um diese wiederholt an große Empfängergruppen zu verschicken, etwa per Post, E-Mail oder Fax.

(5) Der DTAD behält sich vor, eingestellte Inhalte vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn an der Ernsthaftigkeit der Information Zweifel bestehen bzw. wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Der DTAD ist berechtigt, den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

(6) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 9 Abs. 4 der AGB ist der DTAD zudem berechtigt, den Zugang des Nutzers zum Portal zu sperren.

§ 11 Störungen bei Leistungserbringung

(1) Wenn eine Ursache, die der DTAD nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung oder die Einhaltung von Terminen beeinträchtigt, wie etwa der Zusammenbruch der technischen Infrastruktur (insbesondere Strom- oder Datenleitungsausfall), Pandemien, Streiks oder Aussperrung („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase von maximal zwei Wochen. Der DTAD wird den Nutzer über die Ursache der aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich und ggf. in regelmäßigen Abständen bis zur Beseitigung der Störung unterrichten.

(2) Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der DTAD auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, es sei denn, der Nutzer hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

(3) Wenn der Nutzer wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des DTAD vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Nutzer auf Verlangen des DTAD innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder in elektronischer Form erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Nutzer dem DTAD den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(4) Gerät der DTAD mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Nutzers wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.

(5) Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Nutzer wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.

§ 12 Leistungsstörungen

(1) Der DTAD leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des DTAD von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

(2) Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Nutzer nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der DTAD bietet insbesondere keine Gewähr für die Anzahl, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit von Auftragsinformationen und Angeboten Dritter. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Nutzer oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht. Die vorgenannte Einschränkung der Gewährleistung gilt nicht in Fällen, in denen der Mangel auf einer Anpassung der Auftragsinformationen und Angeboten Dritter durch den DTAD selbst beruht.

(3) Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer § 14 ergänzend.

(4) Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 479 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DTAD, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Nutzers durch den DTAD führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

(6) Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

(7) Der DTAD kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit

a. er aufgrund einer Anzeige des Nutzers tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, es sei denn, der Nutzer konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Nutzer als Mangel nachweisbar ist, oder

c. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Nutzers (siehe auch Ziffern § 4 Abs. 4 S. 2 und § 10 Abs. 4 der AGB) anfällt.

§ 13 Rechtsmängel

(1) Für Verletzungen von Rechten Dritter haftet der DTAD nur, soweit die Leistung von dem Nutzer vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

(2) Der DTAD haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

(3) Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer geltend, dass eine Leistung des DTAD seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Nutzer unverzüglich den DTAD. Der DTAD und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen oder Vergleiche mit Dritten abzuschließen, bevor er dem DTAD angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

(5) Werden durch eine Leistung des DTAD Rechte Dritter verletzt, wird der DTAD nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a. dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

c. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Nutzer geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der DTAD keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

Die Interessen des Nutzers werden dabei angemessen berücksichtigt.

(6) Ansprüche des Nutzers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend § 12 Abs. 4 der AGB. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Nutzers gilt § 14 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt § 12 Abs. 7 der AGB entsprechend.

 

§ 14 Haftung

(1) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom DTAD, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der DTAD nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht vom DTAD für Schäden jeder Art beschränkt auf 5 % des Vertragswertes. Vertragswert ist entweder der Kaufpreis oder die in einem Jahr zu entrichtende Gebühr. Für die Verjährung gilt § 12 Abs. 4 der AGB entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individual vereinbarte Haftungssumme. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des DTAD wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß § 14 Abs. 1 der AGB bleibt von diesem Absatz unberührt.

(4) Aus einer Garantieerklärung haftet der DTAD nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß § 14 Abs. 3 der AGB.

(5) Bei Verlust von Daten haftet der DTAD nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des DTAD tritt diese Haftung nur ein, wenn der Nutzer vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung gemäß den nach Art der Daten angemessenen Sorgfaltspflichten durchgeführt hat. Für vom Nutzer selbst hochgeladene Dokumente übernimmt der DTAD keine Haftung; § 14 Abs. 1 der AGB findet entsprechende Anwendung.

(6) Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Nutzers gegen den DTAD gelten § 14 Abs. 1 bis 5 der AGB entsprechend.

(7) Der Nutzer wird alle gesetzlichen Bestimmungen bei der Nutzung der ihm durch den DTAD zur Verfügung gestellten Informationen beachten und wird den DTAD von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Informationen durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des DTAD.

§ 15 Datenschutz

Der DTAD erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten des Nutzers, soweit dies für die Erbringung der Leistungen vom DTAD und / oder zum Betrieb der Internetseiten erforderlich ist. Dabei achtet DTAD auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Näheres zum Um-gang mit den personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen unter DTAD - Datenschutzerklärung.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem DTAD und den Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin-Mitte, nach Wahl des DTAD auch der Sitz des Nutzers.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

Stand: Dezember 2022

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