Wie läuft die Vergabe von Planungsleistungen nach dem VgV ab?
Die VgV steht für Vergabeverordnung und regelt, wie öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge, im speziellen auch Architekten- und Ingenieurleistungen, vergeben müssen, sobald der EU-Schwellenwert erreicht wird.
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Die Verordnung regelt die allgemeinen Grundsätze und den Ablauf von Vergabeverfahren, einschließlich der elektronischen Kommunikation, der Wahl und Durchführung der Verfahrensarten, der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie der Angebotsprüfung.
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Der Schwellenwert liegt bei öffentlichen Liefer- und Baudienstleistungen aktuell (Stand: 2026) bei 216.000 Euro (netto). Liegt der Auftragswert oberhalb dieses Wertes, müssen Ausschreibung EU-weit und nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der VgV durchgeführt werden.
- Ziel des Vergaberechts nach GWB und VgV ist es, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen.
Was ist die HOAI und was regelt sie für Ingenieur- und Planungsleistungen?
Im Zuge der Auftragsakquise spielen Planungsleistungen nach der HOAI eine zentrale Rolle. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die Maßstäbe und Orientierungswerte für die Honorarberechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen bietet. Sie strukturiert Leistungen in die folgenden Phasen, die auch als Grundlage für die Honorarermittlung dienen:
Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung: Klärung der Aufgabenstellung und der Anforderungen des Bauherrn.
Leistungsphase 2 – Vorplanung: Erste Planung, Abstimmung mit Fachplanern, Kostenschätzung und Terminplanung.
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung: Ausarbeitung des Entwurfs, Kostenberechnung und fachliche Abstimmung.
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung: Erstellung und Einreichung der Unterlagen für den Bauantrag.
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung: Detaillierte Planung zur späteren Umsetzung auf der Baustelle.
Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe: Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Mengenermittlungen.
Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Einholen, Prüfen und Bewerten von Angeboten.
Leistungsphase 8 – Objektüberwachung: Bauüberwachung, Kostenkontrolle und Mängelverfolgung.
Leistungsphase 9 – Objektbetreuung: Betreuung nach Fertigstellung, Mängelbewertung und Instandhaltungskonzepte.
Generell dienen die Phasen als Orientierung. Ingenieur und Auftraggeber legen im Vertrag selbst fest, welche Phasen beauftragt werden und wie diese honoriert werden.
Häufige Fragen zur Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen
In unserem FAQ finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Planungs- und Ingenieurleistungen.
Was ist eine Ausschreibung für Ingenieurleistungen?
Im Rahmen einer Ausschreibung für Ingenieurleistungen beschreibt eine öffentliche Stelle offiziell, welche technischen oder planungsbezogenen Aufgaben erledigt werden sollen, und lädt Unternehmen dazu ein, Angebote abzugeben. Ziel ist es, durch offenen Wettbewerb und transparente Regeln das beste Angebot zu finden, das die Anforderungen erfüllt und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Ingenieurleistungen geht es z. B. um Aufgaben wie Stadt- und Regionalplanung, Verkehrsplanung und -infrastruktur, Hochbau sowie Tiefbau.
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen für Planungs- und Ingenieursleistungen?
Öffentliche Ausschreibungen für Planungs- und Ingenieurleistungen werden überwiegend digital über Online-Vergabeplattformen veröffentlicht. Auf diesen Plattformen machen Auftraggeber ihre offenen Aufträge bekannt. Es gibt sowohl nationale Vergabeportale als auch EU-weite Dienste.
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Worin unterscheiden sich öffentliche und beschränkte Ausschreibungen von Ingenieurleistungen?
Eine öffentliche Ausschreibung ist nach § 3 Abs. 1 VOL/A so ausgestaltet, dass die Leistung (z. B. Planungs- oder Ingenieursleistung) öffentlich bekannt gemacht wird und alle interessierten und geeigneten Unternehmen ein Angebot abgeben können. Die beschränkte Ausschreibung hingegen richtet sich nur an eine begrenzte Zahl ausgewählter Unternehmen, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Grundsätzlich ist die öffentliche Ausschreibung der Regelfall, um Wettbewerb und Transparenz sicherzustellen. Eine beschränkte Ausschreibung ist nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen, etwa wenn die Leistung nur von einem eingeschränkten Kreis fachkundiger Unternehmen erbracht werden kann (§ 3 Abs. 3 VOL/A).
Was ist der Unterschied zwischen einem offenen Verfahren und einem Verhandlungsverfahren bei Planungsleistungen?
Verhandlungsverfahren und offene Verfahren sind relevant, wenn der Auftragswert der Planungs- oder Ingenieursleistung oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt. Im Verhandlungsverfahren können Auftraggeber und Bieter über die Inhalte des Angebots und den Preis verhandeln. Das ist bei Ausschreibungen im offenen und nicht-offenen Verfahren nicht erlaubt. Generell ist das Verhandlungsverfahren formal weniger streng reguliert. Es ist allerdings nur in Ausnahmefällen zulässig, insbesondere wenn konzeptionelle oder innovative Lösungen gefordert sind oder die Leistung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden kann.
Was sollten Freiberufler im Gegensatz zu Ingenieurbüros bei Ausschreibungen beachten?
Hoch- und Tiefbauingenieure und Architekten werden traditionell den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet. Bei der Vergabe von Aufträgen aus freiberuflichen Leistungen oberhalb des Schwellenwertes wird die VgV angewendet. Für den Unterschwellenbereich ist die UVgO relevant.
Da Freiberufler nicht als Unternehmen, sondern als Einzelperson auftreten, ist es für sie besonders entscheidend, ihre eigene Expertise und Leistungsfähigkeit professionell nachzuweisen.