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Öffentliche Auftraggeber

Unter Öffentlichen Auftraggebern sind Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu verstehen. Hinzu kommen juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen sowie durch Beteiligungen und Aufsichtsfunktionen der öffentlichen Hand geprägt sind.

Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, die Vorschriften des Vergaberechts einzuhalten.

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