Vergaberecht
Öffentliche Aufträge müssen oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden. Die EU hat dazu mehrere Richtlinien veröffentlicht, die in nationalen Gesetzen,Verordnungen und Vergabeordnungen umgesetzt wurden.
Ziel des Vergaberechts ist es vor allem, ein sparsames und wirtschaftliches Handeln der öffentlichen Stellen zu gewährleisten sowie allen europäischen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu eröffnen.
Bedingungen und Ablauf von Vergabeverfahren werden in Deutschland durch folgende Regelwerke festgelegt:
- die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV),
- das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A, auch im Unterschwellenbereich),
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, auch im Unterschwellenbereich),
- die Sektorenverordnung (SektVO),
- die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV),
- die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),
- im Unterschwellenbereich das Haushaltsrecht der öffentlichen Hand (BHO, LHO, GemHVO).
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