Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) entwickelt die Grundsätze im Bereich des Bauwesens. Hierzu zählen vor allem die Erstellung, Fortschreibung und Aktualisierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der DVA setzt sich aus folgenden Hauptausschüssen zusammen:
- Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) befasst sich mit den Teilen A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), welche Vergaben und Verträge regeln.
- Der Hauptausschuss Hochbau (HAH) ist für die den Hochbau betreffenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) im Teil C der VOB zuständig.
- Der Hauptausschuss Tiefbau (HAT) hat die Aufgabe, die den Tiefbau betreffenden ATV im Teil C der VOB zu erarbeiten und bei Bedarf anzupassen.
- Der Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) beschäftigt sich mit der Rationalisierung im Bauwesen durch EDV.
Um seine Aufgaben optimal zu erfüllen, kooperiert der DVA gelegentlich mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen und Dienstleistungen (DVAL).
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