Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Zu den Sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen zählen u.a. Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von religiösen Vereinigungen, administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich etc., aber auch Dienstleistungen im juristischen Bereich sowie von Detekteien und Sicherheitsdiensten (Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU).
Für solche Dienstleistungen bestehen privilegierende Sonderregelungen (vgl. § 130 GWB und §§ 64 ff. VgV). Z.B. können Auftraggeber frei zwischen sämtlichen Vergabearten wählen.