Zentrale Beschaffung
Eine zentrale Beschaffungsstelle ist ein öffentlicher Auftraggeber, der für andere öffentliche Auftraggeber dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen beschafft, öffentliche Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen abschließt (zentrale Beschaffungstätigkeit, vgl. § 120 Abs. 4 GWB sowie § 4 VgV).
Dabei geht es um eine Bündelung von Beschaffungsvorhaben, die gerade auch von verschiedenen Auftraggebern verfolgt werden. Dazu können diese ebenso eine nur gelegentliche Zusammenarbeit vereinbaren.