Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) bilden den Teil C der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB). Sie regeln, wie bestimmte Bauleistungen durch die verschiedenen Gewerke auszuführen und abzurechnen sind, und werden auch als DIN-Normen herausgegeben. Die ATV dienen somit als technische Referenz für die Vergabe von Bauleistungen.

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