Auslobungsverfahren
Laut § 103 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Wettbewerbe Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen.
Dabei können die Beurteilungen mit oder ohne die Zuerkennung von Preisen erfolgen. Auslobungsverfahren finden vor allem im Bereich der Raum- und Stadtplanung sowie der Architektur und des Bauwesens statt.