Doppelausschreibung
Eine Doppelausschreibung liegt dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die identische Leistung bzw. Beschaffung zweifach ausschreibt, ohne dies für die Bieter kenntlich zu machen. In einem solchen Fall wird die vorgeschriebene Vergabetransparenz verletzt. Auch zweifache Ausschreibungen mit dem Ziel einer Markterkundung fallen unter die Doppelausschreibungen. Beides ist grundsätzlich vergaberechtlich unzulässig.