EVB-IT
Als EVB-IT werden ergänzende Vertragsbedingungen bezeichnet, die für die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen gelten. Sie berücksichtigen, dass sich IT-Leistungen häufig nicht eindeutig einem klassischen Vertragstyp wie Kauf, Miete, Dienst- oder Werkvertrag zuordnen lassen. Ziel der EVB-IT ist es, typische IT-Leistungen einheitlich abzubilden.
Für unterschiedliche Beschaffungssituationen stehen zwölf verschiedene Vertragstypen zur Verfügung. Das Spektrum reicht vom Kauf von Hardware und der dauerhaften oder befristeten Überlassung von Standardsoftware über die Erstellung von Individualsoftware und allgemeine IT-Dienstleistungen bis zu Pflege-, Instandhaltungs-, Service- und Cloud-Leistungen. Mit der EVB-IT-Rahmenvereinbarung können Vergabestellen außerdem Leistungen aus mehreren Bereichen in einer Rahmenvereinbarung bündeln und später über Einzelabrufe beschaffen.
- EVB-IT System: Regelt die Erstellung eines vollständigen IT-Systems einschließlich Integration, Anpassung bzw. Erstellung von Software sowie typischerweise Dokumentation, Schulung und Pflege auf werkvertraglicher Grundlage.
- EVB-IT Systemlieferung: Ist für die Lieferung eines überwiegend aus Standardkomponenten bestehenden IT-Systems mit nur geringfügigen Anpassungs- oder Installationsleistungen vorgesehen und unterliegt im Schwerpunkt dem Kaufrecht.
- EVB-IT Erstellung: Für die Entwicklung oder wesentliche Anpassung von Individualsoftware auf werkvertraglicher Grundlage kommt dieser Vertragstyp infrage, wobei sich auch anschließende Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen einbeziehen lassen.
- EVB-IT Service: Laufende Wartungs-, Pflege-, Unterstützungs- und sonstige Serviceleistungen für bestehende IT-Systeme lassen sich mit diesem Vertragstyp vereinbaren.
- EVB-IT Kauf: Der Vertragstyp passt zum Erwerb von Hardware, gegebenenfalls einschließlich vorinstallierter Standardsoftware zur unbefristeten Nutzung und ergänzender Instandhaltungsleistungen.
- EVB-IT Dienstleistung: Beratungs-, Schulungs-, Unterstützungs- und vergleichbare IT-Leistungen werden hierüber vereinbart, sofern kein konkreter werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist.
- EVB-IT Überlassung Typ A: Standardsoftware wird gegen eine einmalige Vergütung dauerhaft zur Nutzung überlassen, wobei zusätzlich Pflegeleistungen vereinbart werden können.
- EVB-IT Überlassung Typ B: Eine zeitlich befristete Nutzung von Standardsoftware gegen wiederkehrende oder periodische Vergütung wird über diesen Vertragstyp abgebildet.
- EVB-IT Instandhaltung: Ausschließlich auf Hardware bezogene Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen fallen in diesen Anwendungsbereich.
- EVB-IT Pflege S: Für die Pflege von Standardsoftware, insbesondere die Bereitstellung neuer Programmstände sowie Hotline- und Supportleistungen, steht dieser Vertragstyp zur Verfügung.
- EVB-IT Cloud: Cloudbasierte Modelle wie Software as a Service(SaaS), Platform as a Service(PaaS), Infrastructure as a Service(IaaS) und Managed Cloud Services einschließlich zugehöriger Leistungen werden hiermit vertraglich gefasst.
- EVB-IT Rahmenvereinbarung: Über diesen Vertrag lassen sich Leistungen aus einem oder mehreren EVB-IT-Vertragstypen für einen festgelegten Zeitraum bündeln und anschließend per Einzelabruf beschaffen.
Ein EVB-IT-Vertrag besteht in der Regel aus einem Vertragsformular, den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzenden Anlagen und Mustern. Die AGB geben den rechtlichen Rahmen vor. Im Vertragsformular und in der Leistungsbeschreibung werden die konkreten Anforderungen des jeweiligen Vorhabens festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Leistungsumfang, Vergütung, Abnahme, Mitwirkungspflichten, Nutzungsrechte, Support, Verfügbarkeit, Mängelrechte und Haftung. So lassen sich die Anforderungen an die konkrete Beschaffung eindeutig dokumentieren.
Wer EVB-IT anwendet, wählt zunächst den passenden Vertragstyp aus und arbeitet anschließend die konkreten Vertragsangaben vollständig und widerspruchsfrei aus. Bei komplexen System-, Software- und Cloud-Beschaffungen sollte die Leistungsbeschreibung insbesondere den Leistungsumfang sowie die geltenden Qualitäts-, Sicherheits-, Datenschutz- und Verfügbarkeitsanforderungen eindeutig festlegen. Bei Cloud-Leistungen sind diese Punkte besonders relevant. Die EVB-IT Cloud enthält unter anderem Regelungen zu Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS) sowie zu technischen, sicherheitsbezogenen und datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Die EVB-IT bilden daher kein einzelnes Standardvertragsmuster, sondern ein Vertragssystem für verschiedene IT-Leistungsbereiche. Bei einer konkreten Ausschreibung sollte die zuständige Stelle stets die aktuelle Fassung des passenden Vertragstyps verwenden. Außerdem sollte sie prüfen, ob die Vertragsunterlagen den Leistungsgegenstand vollständig abbilden oder ergänzende Regelungen erforderlich sind.