
Rechtsanwalt Oliver Hattig | 04.02.2021
Ein Generalplaner erbringt sämtliche Architektur-, Ingenieurs- und Fachplanungen und tritt dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenüber. Er trägt dem Bauherrn gegenüber die volle rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen.
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