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Konzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein Konzessionsgeber („Auftraggeber“) ein Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen betraut, wobei die Gegenleistung entweder allein in dem Recht auf Nutzung oder Verwertung der zu erbringenden Leistung, ggf. zuzüglich einer Zahlung, besteht. Z.B. erwirbt ein Auftragnehmer im Baubereich das Recht, ein Gebäude später selbst zu nutzen bzw. zu verwerten. Das Betriebsrisiko geht dabei auf den Konzessionsnehmer über (vgl. § 105 GWB).

Das neue Vergaberecht regelt und unterscheidet zwischen Dienstleistungs- und Baukonzessionen. Weitere Regelungen finden sich in §§ 103, 148 ff. GWB und vor allem in der neuen KonzVgV.

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