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Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

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Die Konzessionsvergabeverordnung regelt auf Basis der Richtlinie 2014/23/EU seit 2016 auch Dienstleistungskonzessionen, während es zuvor nur Regelungen zu Baukonzessionen gab. Vgl. dazu auch die übergeordneten neuen Regelungen in §§ 103, 105 und 148 ff. GWB.

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