Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung regelt auf Basis der Richtlinie 2014/23/EU seit 2016 auch Dienstleistungskonzessionen, während es zuvor nur Regelungen zu Baukonzessionen gab. Vgl. dazu auch die übergeordneten neuen Regelungen in §§ 103, 105 und 148 ff. GWB.