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Mischkalkulation

Eine Kalkulation, welche für einzelne Positionen nicht die tatsächlichen Verkaufspreise, sondern Preise, mit welchen marktstrategische Ziele verfolgt werden, enthält, wird als Mischkalkulation bezeichnet.

Wird in den Vergabeunterlagen ein Preis für jede Teilleistung pro Einheit (=Einheitspreis) gefordert, so muss dem entsprochen werden. Ansonsten werden Preisangaben wie z.B. „0,00 €“ als nicht wahr gewertet und führen zum Ausschluss des Bieters wegen Unvollständigkeit des Angebots. Ebenso ist die Aussage „Kosten sind in Position xy enthalten“ unzulässig. Soll eine Teilleistung tatsächlich kostenlos sein, so muss dies ausreichend erläutert werden – grundsätzlich ist jedoch Vorsicht geboten.

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