Nicht-Offenes-Verfahren
Beim Nicht-Offenen Verfahren handelt es sich um das Äquivalent des EU-Vergaberechts zur Beschränkten Ausschreibung im Unterschwellenbereich. Öffentliche Auftraggeber dürfen neben dem Offenen Verfahren auch das Nicht-offene Verfahren ohne weitere Voraussetzungen wählen.