Nicht-Offenes-Verfahren
Beim Nicht-Offenen Verfahren handelt es sich um das Äquivalent des EU-Vergaberechts zur Beschränkten Ausschreibung im Unterschwellenbereich. Öffentliche Auftraggeber dürfen neben dem Offenen Verfahren auch das Nicht-offene Verfahren ohne weitere Voraussetzungen wählen.
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