Public Procurement Act
Am 09.09.2026 hat die Europäische Kommission den sogenannten Public Procurement Act vorgestellt. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag für eine einheitliche EU-Verordnung über öffentliche Aufträge und Konzessionen. Die Verordnung soll die bisherigen Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU ersetzen und unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten.
Geplant sind unter anderem ein europaweites Netz von E-Vergabeplattformen, digitale Nachweise zur Eignung von Unternehmen, vereinfachte Vergabeverfahren, verbindliche Qualitätsanteile bei der Zuschlagswertung sowie Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Resilienz und einer stärkeren Berücksichtigung europäischer Anbieter.
Der Public Procurement Act liegt bislang lediglich als Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung vor. Nach derzeitiger Einschätzung könnte das Gesetzgebungsverfahren frühestens Mitte 2028 abgeschlossen sein. Die Verordnung könnte daher frühestens ab Mitte 2030 zur Anwendung gelangen.