Unterangebot
Der Begriff „Unterangebot“ bezeichnet ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Gesamtpreis. Dies ist dann der Fall, wenn der Preis deutlich unter dem des nächsthöheren Angebots bzw. unter den vom Auftraggeber erwarteten Kosten liegt.
Ein Unterangebot darf den Zuschlag nicht erhalten. Der Bieter, welcher ein solches eingereicht hat, wird von der ausschreibenden Stelle aufgefordert, schriftlich Aufklärung über das Zustandekommen des Preises zu leisten.