Skip to content
Unverbindlich testen

Unterangebot

diesen Artikel teilen

Der Begriff „Unterangebot“ bezeichnet ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Gesamtpreis. Dies ist dann der Fall, wenn der Preis deutlich unter dem des nächsthöheren Angebots bzw. unter den vom Auftraggeber erwarteten Kosten liegt.

Ein Unterangebot darf den Zuschlag nicht erhalten. Der Bieter, welcher ein solches eingereicht hat, wird von der ausschreibenden Stelle aufgefordert, schriftlich Aufklärung über das Zustandekommen des Preises zu leisten.

DIE DTAD PLATTFORM

FÜR IHREN VORSPRUNG IM VERTRIEB

  • Täglich passgenaue Leads und Ausschreibungen erhalten
  • Von Marktanalysen und Akquise-Prognosen profitieren
  • Aktuelle Kontaktdaten und Textvorlagen nutzen
  • Sales-Prozesse mit wenigen Klicks optimieren

Mehr erfahren
Lisa Kelm: Teamleitung Customer Success

WIR FREUEN UNS AUF DEN AUSTAUSCH