Verfahrensarten
Die verschiedenen Verfahrensarten (auch Ausschreibungsarten genannt) im Vergaberecht unterscheiden sich nach
- ihrer jeweils ein- oder zweistufigen Struktur,
- dem Vorgehen zur Bestimmung des Bieterkreises und
- dem Auftragsvolumen, das über oder unter den EU-Schwellenwerten liegen kann.
Weiterführende Informationen zu
- einstufigen und zweistufigen Vergabeverfahren,
- Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte und
- Verfahrensarten unterhalb der EU-Schwellenwerte
sind im Glossarbeitrag Vergabeverfahren abgebildet.
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