Verfahrensarten
Die verschiedenen Verfahrensarten im Vergaberecht unterscheiden sich nach ihrer jeweils ein- oder zweistufigen Struktur, dem Vorgehen zur Bestimmung des Bieterkreises und dem Ablauf des Verfahrens. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, entscheidet sich außerdem am Auftragsvolumen, das über oder unter den europäischen Schwellenwerten liegen kann. Danach unterschieden, gibt es folgende Verfahrensarten:
Unterhalb der Schwellenwerte Oberhalb der Schwellenwerten (nationale Ausschreibungen) (europaweite Ausschreibungen) Öffentliche Ausschreibung = Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung = Nicht-Offenes Verfahren Freihändige Vergabe = Verhandlungsverfahren Als gesonderte Verfahrensweisen sind der Wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft zu nennen.
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