Aktuelle EU-Schwellenwerte für 2022 und 2023

Turnusmäßig alle zwei Jahre hebt die europäische Kommission die sogenannten Wertgrenzen für die Oberschwellenvergabe an.
Das heißt, dass Beschaffungen, die oberhalb dieser Netto-Volumen liegen, europaweit und nach den vergaberechtlichen Vorgaben der Bundesvergabeverordnungen (VgV für Dienst- und Lieferleistungen, VOB-EU für Bauleistungen) ausgeschrieben werden müssen.
Welche Schwellenwerte gelten für 2022 und 2023?
Alle Ausschreibungen, die nach dem 01.01.2022 veröffentlich werden, werden vergabeverfahrensrechtlich anhand folgender Grenzwerte eingeordnet:
Bereich |
ab 01.01.2022 (gültig 2022 / 2023) |
bis 31.12.2021 |
Bauausschreibungen (alle Branchen) |
5.382.000 EUR |
5.350.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen (außerhalb SektVO) |
215.000 EUR |
214.000 EUR |
Sektoren-Auftraggeber (Dienstleistungen) |
431.000 EUR |
428.000 EUR |
Oberste Bundesbehörden (Dienstleistungen) |
140.000 EUR |
139.000 EUR |
Geschätzt werden muss der Gesamtauftragswert stets inklusive aller Lose und Zeiträume sowie inklusive aller Optionen bei Zeitverträgen.
Welche Vorteile ergeben sich für Bieter bei Ausschreibungen, die oberhalb der Schwellenwerte liegen?
Für die Bieter sind die Schwellenwerte deshalb wichtig, weil Ausschreibungen oberhalb der Wertgrenzen einen höheren Rechtsschutz bedeuten. Bei diesen sogenannten europaweiten Verfahren gilt beim Einlegen von Rechtsmitteln immer die sogenannte aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass Aufträge in aller Regel erst dann vergeben werden dürfen, wenn alle rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens ausgeräumt sind.
Wie oft werden die Schwellenwerte angepasst?
Alle zwei Jahre überprüft die europäische Kommission die Währungsentwicklung und passt den Wert der Schwellenwerte möglichst realistisch mit Blick auf die vergangene und prognostizierte Entwicklung an. Folglich gelten die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2022 und 2023. Die nächste Anpassung ergibt sich zum 01.01.2024.
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