Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber und enthält die Vertragsbedingungen für die Ausführung derselben.
Bauleistungen sind hierbei Arbeiten jeder Art, die die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage zum Ziel haben.
Die VOB wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), welcher sich aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammensetzt, erstellt bzw. weiterentwickelt.