Zuschlagserteilung
Mit der Erteilung des Zuschlags (auch Auftragserteilung genannt) wird das wirtschaftlichste Angebot eines Bieters von der Vergabestelle angenommen. Die Zuschlagserteilung für das erfolgreiche Angebot erfolgt nach eingehender Prüfung und Wertung aller eingegangenen Angebote. Der mit der Zuschlagserteilung zustande kommende Vertrag enthält die in der Ausschreibung genannten Bedingungen.