Ausschreibung
Eine Leistung auszuschreiben bedeutet, Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Ziel ist es, das nach festzulegenden Kriterien „beste“ Angebot auszuwählen und den Bieter zu beauftragen.
Öffentliche Verwaltungen sind in Deutschland ab einem bestimmten Auftragsvolumen zur Ausschreibung verpflichtet. Der Auftraggeber stellt alle relevanten Informationen wie Projektbeschreibung, Pläne, Dokumente, Leistungsverzeichnisse und eine Kopie der jeweils zugrunde gelegten Vergabeordnung zur Verfügung.
Es gibt die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung. Ein weiteres Verfahren, die Freihändige Vergabe, entspricht zwar ebenfalls einer Vergabe, allerdings keiner Ausschreibung im engeren Sinne.
Diese und weitere Vergabeverfahren im Oberschwellebereich, die laienhaft als „Ausschreibungen“ bezeichnet werden, finden sich im § 119 GWB.