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Auftragsvolumen

WAS IST DAS AUFTRAGSVOLUMEN IM VERGABERECHT? - EINE DEFINITION

Das Auftragsvolumen (auch Auftragswert genannt) im Vergaberecht bezeichnet den Kostenumfang eines öffentlichen Auftrags. Dieser wird von der ausschreibenden Stelle vor Beginn des Vergabeverfahrens geschätzt.

Von der Höhe des Auftragsvolumens ist abhängig, ob ein Schwellenwert überschritten wird. Liegt ein Auftrag beispielsweise über dem EU-Schwellenwert, muss er europaweit ausgeschrieben werden.

Das "künstliche Zerstückeln" eines Gesamtauftrags in mehrere Einzelaufträge ist grundsätzlich nicht zulässig. Es wird davon ausgegangen, dass dies lediglich mit dem Ziel erfolgt, die Schwellenwerte zu unterschreiten.

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