Schwellenwerte, europäische
Liegt ein Auftrag oberhalb der per EU-Verordnung festgelegten Schwellenwerte, muss zwingend ein Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Europäischen Union erfolgen statt nach nationalem Recht. Folgende Grenzwerte gelten:
Bereich | ab 01.01.2022 | bis 31.12.2021 |
Bauausschreibungen (alle Branchen) | 5.382.000 EUR | 5.350.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen (außerhalb SektVO) | 215.000 EUR | 214.000 EUR |
Sektorenauftraggeber (Dienstleistungen) | 431.000 EUR | 428.000 EUR |
Oberste Bundesbehörden (Dienstleistungen) | 140.000 EUR | 139.000 EUR |
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