Dynamisches Beschaffungssystem
Das Dynamische Beschaffungssystem ist „ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen“ (§ 120 Abs.1 GWB). Es handelt sich beim Dynamischen Beschaffungssystem nicht um eine eigenständige Vergabeart, sondern in Abwandlung eines nichtoffenen Verfahrens nur um ein Instrument zu dem Zweck, Rahmenbeschaffungen mit einem variablem Bieterkreis elektronisch abzuwickeln. Regelungen dazu finden sich in §§ 22–24 VgV.