Mittelständische Interessen
Nach § 97 Abs. 4 S.1 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders zu beachten. Um es auch mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, sich für große Aufträge zu bewerben, sind diese in einzelne Lose aufzuteilen. Zusätzlich erleichtert die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften die Teilnahme an Ausschreibungen.
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