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Bietergemeinschaft

WAS IST EINE BIETERGEMEINSCHAFT? - EINE DEFINITION

Eine Bietergemeinschaft bezeichnet den Zusammenzuschluss von zwei oder mehrerer Unternehmen, welche gemeinsam ein Angebot im Rahmen einer Ausschreibung abgeben - folglich bei Beauftragung gemeinsam die geforderte Leistung erbringen.

Es gilt:

  • Laut Vergaberecht sind Bietergemeinschaften Einzelbewerbern gleichzusetzen.
  • Eine Bietergemeinschaft muss sich im Rahmen kartellrechtlicher Grenzen bewegen.

WIE ERFOLGT DIE LEISTUNGSERBRINGUNG BEI EINER BIETERGEMEINSCHAFT?

Bei einer Bietergemeinschaft müssen die Arbeiten bzw. Leistungen im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausgeführt werden.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Annahme einer bestimmten Rechtsform verlangen, wenn die Durchführung des Auftrages dies erfordert. Außerdem müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden, wobei eine gemeinsame Erklärung in der Regel Pflicht ist. Des Weiteren wird ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu deren bevollmächtigtem Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags ernannt.

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