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Im Vergaberecht bedeutet Option, dass ein Auftragnehmer sich zur Erbringung einer Leistung verpflichtet, welche durch den Auftraggeber abgerufen werden kann, z.B. sobald eine solche benötigt wird.
Der Abruf der Leistung ist jedoch keine Pflicht. Eine Option kann beispielsweise in Form einer Bedarfsposition vorliegen.

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