
Rechtsanwalt Oliver Hattig | 04.02.2021
Als Sektorenauftraggeber werden jene Vergabestellen bezeichnet, die im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung tätig sind. Sektorenauftraggeber sind verpflichtet die Vergabe von Aufträgen gemäß der Sektorenverordnung (SektVO) durchzuführen.
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