Unterschwelliger Auftragswert
Liegt ein Auftrag unterhalb der europäischen Schwellenwerte, muss der öffentliche Auftraggeber nicht zwingend eine EU-konforme Ausschreibung durchführen. In diesem Fall werden die nationalen Vorschriften angewandt und mitunter durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer ergänzt.
Die Richtlinien der Europäischen Union, die in nationales Recht umzusetzen sind
(vgl. GWB, VgV, VOL/A; VOB/A), legen fest, in welchen Fällen europaweite Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber verpflichtend sind.
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