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Verfügbarkeitserklärung

Als Verfügbarkeitserklärung wird im Vergaberecht ein Nachweis des Zugriffsrechts auf fremde Kapazitäten bezeichnet. Dabei erklären ein Bieter sowie ein zweites Unternehmen, dass dem Bieter Mittel des anderen Unternehmens, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, zur Verfügung stehen.

Somit agiert das kapazitätsgebende Unternehmen als Nachunternehmer. Kleinere Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, profitieren dadurch von technischer Ausrüstung oder Mitarbeiterkapazitäten, die im eigenen Unternehmen nicht oder nur begrenzt vorhanden sind.

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