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Wertungsstufen

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In Vergabeverfahren müssen die eingegangenen Angebote grundsätzlich in vier Stufen gewertet werden: Die erste Wertungsstufe gilt eventuellen formalen und auch inhaltlichen Mängeln. Die zweite Stufe dient der Prüfung des Bieters in persönlicher und sachlicher Hinsicht.

Die Angebote, welche auch in diesem Punkt standhalten, werden auf Stufe Drei auf den gebotenen Preis hin geprüft (siehe Angemessenheit des Angebots).
Auf der vierten und letzten Stufe erfolgt die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots. Die einzelnen Stufen dürfen nicht vermischt werden. Allerdings wird in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Stufe der Eignungswertung vorgezogen.

Weitere Informationen zum formalen Ablauf eines Ausschreibungsverfahrens finden Sie in unserem Leitfaden Ausschreibungen.

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