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Teilnahmewettbewerb

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Der Teilnahmewettbewerb eines Vergabeverfahrens umfasst zunächst die Aufforderung an mögliche Bieter, einen Teilnahmeantrag zu stellen und ihre Eignung überprüfen zu lassen.

Aus diesem Kreis werden mehrere, manchmal auch alle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. In der Regel muss die Aufforderung an mindestens drei Bieter ergehen (vgl. für den Oberschwellenbereich § 51 VgV, § 3b EU Abs. 2 VOB/A). Es sollen nur die vielversprechendsten teilnehmen, auch um den übrigen Bietern den vergeblichen Aufwand einer umfangreichen Bewerbung zu ersparen.

Eine weitere wichtige Bestimmung legt fest, dass nicht sämtliche Bieter aus derselben Region stammen dürfen, damit der Auftraggeber nicht Unternehmen aus der eigenen Region bevorzugt (vgl. § 6 Abs. 1. S. 1 VOB/A).

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