Alternativposition
Eine Alternativposition wird mitunter auch „Wahlposition“ genannt.
Sie kann Bestandteil des Leistungsverzeichnisses einer Ausschreibung sein und stellt - wie der Name es sagt - eine Alternative zu einer geforderten Leistung dar. Alle genannten Alternativen können vom Bieter angeboten werden. Dabei liegt die Entscheidung darüber, welche Alternative bevorzugt wird, jedoch beim Auftraggeber. Da dies die Gefahr der Manipulation birgt, ist die Angabe von Alternativpositionen nur eingeschränkt möglich. In der Regel muss hierfür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden und die Zuschlagskriterien müssen von vornherein bekannt sein.
Daneben beschreibt das Vergaberecht auch die Grundposition und die Bedarfsposition.