Bedarfsposition
Bedarfspositionen – oder auch Eventualpositionen – sind vom Auftraggeber eventuell gewünschte Leistungen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses stehen sie noch nicht genau fest. Der Auftraggeber erklärt erst zu einem späteren Zeitpunkt, ob diese Leistungen erbracht werden sollen. Der Abruf einer Bedarfsposition ist demnach lediglich optional und nicht verpflichtend. Da es bei einer derartigen Vergabe unter Vorbehalt zu Manipulationen im Vergabeverfahren kommen kann, ist die Verwendung von Bedarfspositionen vergaberechtlich nur eingeschränkt möglich. Das Vergaberecht kennt neben der Bedarfsposition, auch die Alternativposition und die Grundposition.
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