Auftraggeber
Als Auftraggeber gilt diejenige Vertragspartei, die einer anderen im Rahmen eines Auftrags entsprechende Leistungen überträgt. Das Vergaberecht unterscheidet zwischen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern. Hinzu kommen neuerdings Konzessionsgeber im Sinne von § 101 GWB (vgl. Aufzählung in § 98 GWB).
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