Zuschlagsfrist
Die Zeitspanne, die einem Auftraggeber für die Prüfung und Wertung der Angebote und letztlich die Entscheidung der Vergabe zu Verfügung steht, wird als Zuschlagsfrist bezeichnet. Dieser Zeitraum soll so kurz wie möglich sein, da die Bieter in dieser Zeit gemäß der Bindefrist an ihr Angebot gebunden sind. In der Regel sollte die Frist von 30 Kalendertagen, die mit dem Submissionstermin beginnt, nicht überschritten werden.