TRENDS IM VERGABEWESEN 2025: DIGITALISIERUNG, KI UND NEUE WERTGRENZEN IM ÜBERBLICK

Politische Reformen, technologischer Fortschritt und gesellschaftlicher Wandel setzen neue Maßstäbe im Vergabewesen. Das verlangt nicht nur Anpassungsfähigkeit – es bietet Unternehmen zugleich die Chance, sich mit innovativen Lösungen und flexiblen Strukturen erfolgreich zu positionieren. Wer langfristig erfolgreich am öffentlichen Markt teilnehmen will, muss sich auf Veränderungen und Trends einstellen – und die Chancen erkennen, die sie mit sich bringen.
Egal ob Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Nachhaltigkeit – das öffentliche Beschaffungswesen befindet sich angesichts zahlreicher aktueller Entwicklungen in einem kontinuierlichen Wandel.
In diesem Artikel des DTAD Magazins erfahren Sie mehr über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen im öffentlichen Vergabewesen, die für Bieter im Jahr 2025 und darüber hinaus von Bedeutung sind.
WELCHE TRENDS GIBT ES IM ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSWESEN?
Mit E-Procurement in die Zukunft – Digitalisierung von Ausschreibungsprozessen
Im Zuge der Digitalisierung des öffentlichen Vergabewesens setzen öffentliche Auftraggeber zunehmend elektronische Mittel und digitale Vergabeportale ein, um Ausschreibungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Bei Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte muss das öffentliche Vergabeverfahren im Rahmen der e-Vergabe grundsätzlich mit elektronischen Mitteln abgewickelt werden.
Auch bei öffentlichen Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich müssen Auftraggeber Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge online bekannt machen und die Vergabeunterlagen potenziellen Bietern kostenfrei und direkt elektronisch abrufbar bereitstellen. Die e-Vergabe spart Bietern Zeit und Kosten im öffentlichen Vergabeprozess und reduziert Verwaltungsaufwand.
E-Rechnung – ausgeweitete Pflicht im B2B-Bereich
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bereits seit dem 27. November 2020: Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erfüllen, müssen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet: Nun gilt für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung. Für die strukturierte Übermittlung kommt vor allem die Rechnung zum Einsatz, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
Übergangsfristen gelten allerdings: Bis Ende 2026 dürfen noch Papierrechnungen und nicht strukturierte elektronische Formate (z. B. PDF) verwendet werden, sofern Sender und Empfänger dem zustimmen. Für Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis Ende 2027. Ab 2028 ist die strukturierte E-Rechnung für alle verpflichtend.
Generell bedeutet das: Die digitale Rechnungsverarbeitung wird weiter standardisiert und gesetzlich abgesichert – ein weiterer Schritt in Richtung durchgängig digitalisierter Beschaffungsprozesse.
Künstliche Intelligenz im öffentlichen Auftragswesen
Automatisierung und Künstliche Intelligenz (KI) sind wachsende Trends im öffentlichen Auftragswesen, die den Ausschreibungsprozess sowohl für Bieter als auch für Vergabestellen vereinfachen kann. Der Einsatz von KI im Ausschreibungsverfahren erleichtert den Zugang zu relevanten Ausschreibungen und Aufträgen aller Branchen. Ausschreibungsunterlagen lassen sich schneller finden und analysieren, und Angebote oder Akquise-Anschreiben leichter erstellen und optimieren. KI unterstützt Sie zudem bei der Markt- und Wettbewerbsanalyse sowie bei der Einhaltung von Compliance-Vorgaben.
Ein aktuelles Beispiel: In Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2025 ein Rahmenvertrag mit dem Start‑up GovRadar abgeschlossen, über den alle 429 Kommunen sowie weitere kommunale Einrichtungen eine KI-unterstützte Software für Vergaben nutzen können. Die cloudbasierte Lösung greift auf eine umfangreiche Datenbank mit Millionen von Produkten zu und bietet einen KI-Assistenten, der vorhandene Vergabeunterlagen nutzt, um Ausschreibungstexte und Leistungsbeschreibungen zu erstellen und zu optimieren.
Nachhaltige Beschaffung: Umwelt- und Sozialkriterien im Fokus
Der Trend der nachhaltigen Beschaffung spielt bereits seit der Novellierung des Vergaberechts 2016 eine Rolle im öffentlichen Auftragswesen. Nachhaltige Beschaffung (engl. Sustainable Procurement) bezieht sich auf den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nur minimale negative Umweltauswirkungen haben.
Neben ökologischen Aspekten rückt die nachhaltige Beschaffung aber auch die soziale Verantwortung in den Vordergrund. Öffentliche Auftraggeber legen Wert auf faire Arbeitsbedingungen und prüfen, ob die Unternehmen entlang ihrer Lieferketten soziale Standards einhalten.
Mit dem im Juni 2025 veröffentlichten EU-Leitfaden zur sozial verantwortlichen Beschaffung erhalten Auftraggeber nun konkrete Hilfestellungen, wie soziale Kriterien wirksam und rechtssicher in Vergabeverfahren integriert werden können. Der Leitfaden betont insbesondere die Bedeutung transparenter Kriterien zur Bewertung von Arbeitsbedingungen, Gleichstellung und Diversität. Dies stärkt die praktische Umsetzbarkeit sozialer Nachhaltigkeit im gesamten Beschaffungsprozess.
Die Circular Economy ist ein weiterer Untertrend von Nachhaltigkeit: Öffentliche Beschaffungen orientieren sich stärker an einer Kreislaufwirtschaft. Wiederverwendung und Ressourcenschonung werden in Ausschreibungen also gefördert.
Gut zu wissen: Im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung können öffentliche Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung z. B. ein umweltfreundliches Produktionsverfahren festlegen. Voraussetzung dafür ist, dass dies nicht zu einer Marktverzerrung führt und Unternehmen durch die Vorgabe eines bestimmten Verfahrens nicht diskriminiert werden.
Innovative Beschaffung: Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Auch die innovative Beschaffung ist als Trend im öffentlichen Auftragswesen auszumachen. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte „Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung“ (KOINNO) berät öffentliche Beschaffer zum verstärkten Einkauf von innovativen Produkten sowie zur Optimierung ihrer Beschaffungsprozesse. Dies gilt besonders in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.
Dieser Trend zeichnet sich auch in den einzelnen Bundesländern ab. So erleichtert die Landesregierung Baden-Württembergs mit der novellierten Verwaltungsvorschrift (VwV) Beschaffung die Vergabe öffentlicher Aufträge an junge und innovative Unternehmen. Im Rahmen eines Pilotprojekts können Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren an Start-ups vergeben werden, wenn der Auftragswert unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte liegt.
VERGABERECHTSREFORM: WAS IST GEPLANT? – VEREINFACHUNG, BESCHLEUNIGUNG UND DIGITALISIERUNG
Einige Trends finden sich auch in der von der Bundesregierung geplanten Reform des Vergaberechts wieder. Vorgesehen sind unter anderem höhere Wertgrenzen bei Direktaufträgen – bundesweit 50.000 Euro, für Start-ups in den ersten vier Jahren bis zu 100.000 Euro –, um insbesondere jungen, innovativen Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Das Ziel ist, dass kleinere öffentliche Aufträge schneller und unkomplizierter vergeben werden können.
Gut zu wissen: Wertgrenzen sind Schwellenwerte, bis zu denen öffentliche Auftraggeber auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten können, so dass Lohn- und Dienstleistungen auch direkt beauftragt oder freihändig vergeben werden dürfen.
Die Bundesregierung will das öffentliche Beschaffungswesen digitaler und effizienter machen. Dafür sollen zentrale Einkaufsplattformen wie das „Kaufhaus des Bundes“ ausgebaut, Vergabeplattformen zusammengeführt und der IT-Einkauf besser gesteuert werden. Bieter sollen ihre Eignung digital und mit weniger Bürokratie nachweisen können.
Mit dem „Once-Only“-Grundsatz möchte die Bundesregierung erreichen, dass Daten nur einmal angegeben werden müssen, indem sie ein Doppelerhebungsverbot einführt, den Datenaustausch in der Verwaltung verbessert und Bundesregister miteinander vernetzt.
Um bürokratische Hürden abzubauen, ist zudem der Entfall der aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten geplant.
Bislang handelt es sich bei diesen Vorhaben jedoch um geplante Maßnahmen, deren Umsetzung noch aussteht. Einige Organisationen wie Transparency International Deutschland üben Kritik an der Vergabereform.
NEUE WERTGRENZEN FÜR ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN: WAS ÄNDERT SICH 2025 IN DEN BUNDESLÄNDERN?
Neben der bundesweiten Reform zeigen auch die einzelnen Länder Bestrebungen, das Vergaberecht anzupassen. Besonders deutlich wird dabei der Trend, die Wertgrenzen anzuheben, um die öffentliche Beschaffung zu entbürokratisieren und effizienter zu gestalten.
Mehrere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben zu Beginn des Jahres 2025 die geltenden Wertgrenzen erhöht. In anderen Bundesländern wie in Brandenburg und im Saarland kam es zu Erhöhungen im Laufe des Jahres 2025. Dadurch wird es zukünftig eher weniger öffentliche Ausschreibungen im nationalen Bereich geben und dagegen mehr Direktvergaben bzw. lediglich noch Vergabemeldungen.
Im Folgenden werden die neuen, erhöhten Wertgrenzen nach Bundesländern dargestellt.
Anhebung der Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt (zum 1. Januar 2025)
Vergabeverfahrensart |
Wertgrenzen |
Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro |
Direktaufträge (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro |
Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Freihändige Vergaben (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro |
Aktuelle Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt 2025
Anhebung der Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz (zum 1. Januar 2025)
Vergabeverfahrensart |
Wertgrenzen |
Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro (bzw. für Bauleistungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus 1 Mio. Euro) |
Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Aktuelle Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz 2025
Anhebung der Wertgrenzen in Thüringen (zum 28. März 2025)
Vergabeverfahrensart |
Wertgrenzen |
Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 30.000 Euro |
Direktaufträge (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 75.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro |
Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Freihändige Vergaben (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro |
Aktuelle Wertgrenzen in Thüringen 2025
Anhebung der Wertgrenzen in Niedersachsen (zum 29. Mai 2025)
Vergabeverfahrensart |
Wertgrenzen |
Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro (für Schulen 100.000 Euro) |
Direktaufträge (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro |
Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Freihändige Vergaben (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro |
Aktuelle Wertgrenzen in Niedersachsen 2025
Anhebung der Wertgrenzen in Brandenburg (zum 17. Juni 2025)
Vergabeverfahrensart |
Wertgrenzen |
Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Direktaufträge (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro |
Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Freihändige Vergaben (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro |
Aktuelle Wertgrenzen in Brandenburg 2025
Anhebung der Wertgrenzen im Saarland (zum 1. Juli 2025)
Vergabeverfahrensart |
Wertgrenzen |
Direktaufträge (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Direktaufträge (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.00.000 Euro |
Verhandlungsvergaben (Liefer- und Dienstleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Freihändige Vergaben (Bauleistungen) |
Bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro |
Aktuelle Wertgrenzen im Saarland 2025
DIE DTAD PLATTFORM: AN ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNGEN TEILNEHMEN
Im Zuge von Zukunftstrends wie Digitalisierung, KI und Nachhaltigkeit entwickelt sich auch das öffentliche Vergabewesen dynamisch weiter. Die geplante Anhebung der Wertgrenzen in mehreren Bundesländern und der damit verbundene Rückgang öffentlicher Ausschreibungen auf nationaler Ebene stellt Unternehmen vor Herausforderungen.
Unser Tipp: Die DTAD Plattform unterstützt Bieter, passende Ausschreibungen effizient zu finden und neue Aufträge zu sichern. Auf der Plattform werden öffentliche Ausschreibungen angezeigt.. Derzeit sind dort über 450.000 Ausschreibungen sowie über 40.000 Vergabestellen mit aktuellen Kontaktdaten zu finden. Die gut strukturierten Auftragsinformationen werden dabei ergänzt um wertvolle Akquise-Prognosen, Marktanalysen und zahlreiche weitere nützliche Funktionen.
FAZIT: ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN: TRENDS WIE DIGITALISIERUNG NEHMEN EINFLUSS
Aktuelle Trends wie Digitalisierung, Automatisierung und KI sowie die nachhaltige und innovative Beschaffung beeinflussen die öffentlichen Ausschreibungen heute und in Zukunft. Angesichts höherer Wertgrenzen für verschiedene Vergabearten in vielen Bundesländern wird die Zahl der Direktvergaben voraussichtlich zunehmen. Damit gewinnt die Vorakquise für Unternehmen immer mehr an Bedeutung.
Unsere Handlungsempfehlung: Für Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder teilnehmen möchten, ist die Registrierung auf Bieter- und Lieferantenlisten eine zunehmend wichtige Strategie. Sie verbessert die Chancen, in den Auswahlprozess einbezogen zu werden, vor allem bei nicht-öffentlichen oder beschleunigten Vergaben. Mit der fortschreitenden Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und der stärkeren Fokussierung auf Nachhaltigkeit und regionale Anbieter wird die Relevanz solcher Listen in Zukunft wahrscheinlich noch weiter zunehmen.