Bauauftrag
Bauaufträge gemäß § 103 Abs. 3 GWB und § 1 EU Abs. 1 VOB/A sind Verträge, welche die Ausführung – und bei Bedarf auch die Planung – eines Bauvorhabens für einen öffentlichen Auftraggeber zum Ziel haben. Diese betreffen Tief- und Hochbauarbeiten, also z.B. den Bau von Gebäuden, Straßen und Kanäle. Reine Lieferaufträge bezüglich Baustoffe oder Bauteile fallen hingegen nicht unter den Begriff Bauauftrag.
In welcher Form Bauaufträge der öffentlichen Hand vergeben werden, ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt.
Für Bauaufträge im weiteren Sinne und die in ihrem Rahmen erbrachten freiberuflichen Leistungen gelten hingegen die entsprechenden Regelungen der Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
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