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Bewerbungsbedingungen (nach VOB und unterhalb des Schwellenwertes)

Für eine erfolgreiche Ausschreibungsteilnahme sind einige Bedingungen – vor allem jedoch die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbedingungen – zu erfüllen. Im Wesentlichen sind dies folgende:

  • Unklarheiten aus Sicht des Bewerbers müssen dem Auftraggeber unverzüglich bekanntgegeben werden - per Post, E - Mail oder Fax
  • Wer sich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung wie z.B. einer Preisabsprache beteiligt, wird ausgeschlossen – auf Verlangen hat der Bieter über seine Verbindung zu anderen Unternehmen Auskunft zu geben
  • Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen
  • Die Vordrucke des Auftraggebers sind zu verwenden und an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben
  • Das Angebot muss vollständig sein
    Alle Eintragungen müssen dokumentenecht und etwaige Änderungen zweifelsfrei sein - die Vergabeunterlagen dürfen dabei nicht verändert werden
  • Mischkalkulationen sind ausgeschlossen
  • Preise sind ohne Umsatzsteuer und in Euro, Bruchteile in vollen Centwerten anzugeben
  • Skonto ist unzulässig, Rabatt darf nur in Prozent auf die Abrechnungssumme gewährt werden – andernfalls wird dieser beim Angebotsvergleich nicht berücksichtigt
  • Die Eignung des Bieters muss gewährleistet sein

Weitere Bedingungen gelten für Nebenangebote, Bietergemeinschaften und für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen von Subunternehmern erbringen zu lassen.

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