Eignungskriterien
Bei Vergabeverfahren sind im Teilnahmewettbewerb sowie im Offenen Verfahren auf der Wertungsstufe 2 zunächst die Eignungen der potentiellen Bieteröffentlichen Ausschreibung anhand folgender grundsätzlicher Kriterien nach § 6a Abs. 1 VOB/A:
- Fachkunde,
- Leistungsfähigkeit,
- Zuverlässigkeit.
Im Oberschwellenbereich gelten nach § 122 Abs. 1 und 2 folgende Kriterien:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe sind nur solche Kriterien zu berücksichtigen, die Zweifel an der Eignung des Bieters begründen, nachdem dieser zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde.
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